Partneranmeldung

Empfehlungsgeber und Händler bewerben sich bitte über dieses Formular, um Tippgeber zu werden oder sich als Händler ausbilden zu lassen. Diese Bewerbung bedeutet noch keine Partnerschaft mit dem Osmium-Institut, sondern ist als eine Anfrage zu verstehen. 

Nach der Bewerbung werden Sie zu einem Interview eingeladen, welches Ihr lokaler Landespartner mit Ihnen führen wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie sich während der Bewerbungsphase noch nicht in das System einloggen können. Mit Ihrer Freigabe des Login steht Ihnen danach auch der Uploadbereich zur Bereitstellung Ihrer Unternehmensunterlagen bereit. 

Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein und stimmen unseren Richtlinien hinsichtlich des ethischen Verkaufs, Datenschutzes und den AGB zu. Wir möchten darauf hinweisen, dass Osmium in einem Handelsnetz von ortsansässigen Händlern vertrieben wird und nicht in einem Multilevelmarketing. 

Kosten sind für Sie mit der Anmeldung nicht verbunden.

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Hotline: 7868386174
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Der Firmenname ist bei Einzelunternehmen Ihr Name, bei Gesellschaften der Firmenwortlaut laut Firmenbuch.

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Mit folgendem Code können sie Ihre Partner und Kunden auf die Informations- und Shopseiten verlinken. Das Institut kann Ihnen Ihre Kunden damit zuordnen.

Bitte vergeben Sie nun einen eigenen Empfehlungscode. Dieser Code ist Ihre Zuordnung in unserem System. Für Unternehmenspartner empfehlen wir den Unternehmensnamen. Beachten Sie die Richtlinien zur Wahl eines Begriffs. Der Code wird Sie während der Jahre der Zusammenarbeit begleiten und wird durch Sie an interessierte Partner weitergegeben. Deshalb sollte er prägnant und eindeutig sein. Das System verhindert, dass ein Code doppelt vergeben wird. Sollte Ihr Wunschcode bereits vergeben sein, wird das System Ihnen dies mitteilen.
Richtlinien: Sie können Zahlen und Buchstaben verwenden. Es gibt keine Längenvorgabe, außer dass es mindestens zwei Ziffern sein müssen). Sonderzeichen oder Smilies können nicht verwendet werden. Ebenso sind Ländernamen nicht zugelassen, da diese den Landespartnern vorbehalten sind. Städte und Regionen hingegen können verwendet werden, wenn der regionale Bezug durch Ihren Standort hergestellt wird.

 

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung vom Webshop-Betreiber im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Anschlussinhabers gespeichert werden, ebenso wie Name, Anschrift und Kreditkartennummer des Käufers im Online Shop.

Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten auch bei uns gespeichert: Mailadresse, Versandadresse, Telefonnummer. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute / Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.
Nach Abbruch des Einkaufsvorganges werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) gespeichert.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Zur Sprachauswahl der Inhalte.

Zur Auswahl und zum Kauf von Produkten in unserem Shopsystem.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern

Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben.Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH
Kemmelallee 6, 82418 Murnau am Staffelsee, Deutschland
Telefon: +49 89 744 88 88 11
E-Mail: info@osmium-institute.com

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Bei Fragen zum Datenschutzprozess oder zu Ihrem persönlichen Datenprofil wenden Sie sich bitte per E-Mail an: info@osmium-institute.com.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Sperrung, Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Widerspruch gegen Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

3. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies

Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.

Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z.B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

4. Soziale Medien

Facebook-Plugins (Like & Share-Button)

Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/.

Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook "Like-Button" anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter: https://de-de.facebook.com/policy.php.

Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

Twitter Plugin

Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion "Re-Tweet" werden die von Ihnen besuchten Websites mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter: https://twitter.com/privacy.

Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter https://twitter.com/account/settings ändern.

Google+ Plugin

Unsere Seiten nutzen Funktionen von Google+. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Erfassung und Weitergabe von Informationen: Mithilfe der Google+-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. Über die Google+-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.

Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google+-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.

Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.

5. Analyse Tools und Werbung

Google Analytics

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics.Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Google Analytics verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

IP Anonymisierung

Wir haben auf dieser Website die Funktion IP-Anonymisierung aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

Browser Plugin

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Widerspruch gegen Datenerfassung

Sie können die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die Erfassung Ihrer Daten bei zukünftigen Besuchen dieser Website verhindert: Google Analytics deaktivieren.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

Auftragsdatenverarbeitung

Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um.

Demografische Merkmale bei Google Analytics

Diese Website nutzt die Funktion “demografische Merkmale” von Google Analytics. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Aussagen zu Alter, Geschlecht und Interessen der Seitenbesucher enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern. Diese Daten können keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Sie können diese Funktion jederzeit über die Anzeigeneinstellungen in Ihrem Google-Konto deaktivieren oder die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics wie im Punkt “Widerspruch gegen Datenerfassung” dargestellt generell untersagen.

Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Dienst zum Einbinden von Werbeanzeigen der Google Inc. ("Google"). Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Google AdSense verwendet sogenannte "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglichen. Google AdSense verwendet auch so genannte Web Beacons (unsichtbare Grafiken). Durch diese Web Beacons können Informationen wie der Besucherverkehr auf diesen Seiten ausgewertet werden.

Die durch Cookies und Web Beacons erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) und Auslieferung von Werbeformaten werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Informationen können von Google an Vertragspartner von Google weiter gegeben werden. Google wird Ihre IP-Adresse jedoch nicht mit anderen von Ihnen gespeicherten Daten zusammenführen.

Die Speicherung von AdSense-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

Google Analytics Remarketing

Unsere Websites nutzen die Funktionen von Google Analytics Remarketing in Verbindung mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Diese Funktion ermöglicht es die mit Google Analytics Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick zu verknüpfen. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z.B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z.B. Tablet oder PC) angezeigt werden.

Haben Sie eine entsprechende Einwilligung erteilt, verknüpft Google zu diesem Zweck Ihren Web- und App-Browserverlauf mit Ihrem Google-Konto. Auf diese Weise können auf jedem Endgerät auf dem Sie sich mit Ihrem Google-Konto anmelden, dieselben personalisierten Werbebotschaften geschaltet werden.

Zur Unterstützung dieser Funktion erfasst Google Analytics google-authentifizierte IDs der Nutzer, die vorübergehend mit unseren Google-Analytics-Daten verknüpft werden, um Zielgruppen für die geräteübergreifende Anzeigenwerbung zu definieren und zu erstellen.

Sie können dem geräteübergreifenden Remarketing/Targeting dauerhaft widersprechen, indem Sie personalisierte Werbung in Ihrem Google-Konto deaktivieren; folgen Sie hierzu diesem Link: https://www.google.com/settings/ads/onweb/.

Die Zusammenfassung der erfassten Daten in Ihrem Google-Konto erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung, die Sie bei Google abgeben oder widerrufen können (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Bei Datenerfassungsvorgängen, die nicht in Ihrem Google-Konto zusammengeführt werden (z.B. weil Sie kein Google-Konto haben oder der Zusammenführung widersprochen haben) beruht die Erfassung der Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse ergibt sich daraus, dass der Websitebetreiber ein Interesse an der anonymisierten Analyse der Websitebesucher zu Werbezwecken hat.

Weitergehende Informationen und die Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google unter: https://www.google.com/policies/technologies/ads/.

Google AdWords und Google Conversion-Tracking

Diese Website verwendet Google AdWords. AdWords ist ein Online-Werbeprogramm der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States (“Google”).

Im Rahmen von Google AdWords nutzen wir das so genannte Conversion-Tracking. Wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken wird ein Cookie für das Conversion-Tracking gesetzt. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die der Internet-Browser auf dem Computer des Nutzers ablegt. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung der Nutzer. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten dieser Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und wir erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.

Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Die Cookies können nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Wenn Sie nicht am Tracking teilnehmen möchten, können Sie dieser Nutzung widersprechen, indem Sie das Cookie des Google Conversion-Trackings über ihren Internet-Browser unter Nutzereinstellungen leicht deaktivieren. Sie werden sodann nicht in die Conversion-Tracking Statistiken aufgenommen.

Die Speicherung von “Conversion-Cookies” erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Mehr Informationen zu Google AdWords und Google Conversion-Tracking finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Facebook Pixel

Unsere Website nutzt zur Konversionsmessung das Besucheraktions-Pixel von Facebook, Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (“Facebook”).

So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden.

Die erhobenen Daten sind für uns als Betreiber dieser Website anonym, wir können keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer ziehen. Die Daten werden aber von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil möglich ist und Facebook die Daten für eigene Werbezwecke, entsprechend der Facebook-Datenverwendungsrichtlinie verwenden kann. Dadurch kann Facebook das Schalten von Werbeanzeigen auf Seiten von Facebook sowie außerhalb von Facebook ermöglichen. Diese Verwendung der Daten kann von uns als Seitenbetreiber nicht beeinflusst werden.

In den Datenschutzhinweisen von Facebook finden Sie weitere Hinweise zum Schutz Ihrer Privatsphäre: https://www.facebook.com/about/privacy/.

Sie können außerdem die Remarketing-Funktion “Custom Audiences” im Bereich Einstellungen für Werbeanzeigen unter https://www.facebook.com/ads/preferences/?entry_product=ad_settings_scre deaktivieren. Dazu müssen Sie bei Facebook angemeldet sein.

Wenn Sie kein Facebook Konto besitzen, können Sie nutzungsbasierte Werbung von Facebook auf der Website der European Interactive Digital Advertising Alliance deaktivieren: http://www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/.

6. Newsletter

Newsletterdaten

Wir bieten keine Newsletter an.

7. Plugins und Tools

YouTube

Unsere Website nutzt Plugins der von Google betriebenen Seite YouTube. Betreiber der Seiten ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.

Wenn Sie eine unserer mit einem YouTube-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben.

Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.

Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

Vimeo

Unsere Website nutzt Plugins des Videoportals Vimeo. Anbieter ist die Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA.

Wenn Sie eine unserer mit einem Vimeo-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Dabei wird dem Vimeo-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Zudem erlangt Vimeo Ihre IP-Adresse. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht bei Vimeo eingeloggt sind oder keinen Account bei Vimeo besitzen. Die von Vimeo erfassten Informationen werden an den Vimeo-Server in den USA übermittelt.

Wenn Sie in Ihrem Vimeo-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie Vimeo, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem Vimeo-Account ausloggen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Vimeo unter: https://vimeo.com/privacy.

Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.

Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

 
Osmium-Institute Germany

(English Version below)

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Nutzung der ip-basierten Shop-Lösung im Internet

Herausgegeben von:
Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH

Stand: 20.3.2020

Dieses Dokument stellt die allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit Kunden dar.

Im Folgenden wird das Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH mit Sitz in Deutschland vereinfacht Osmium-Institut genannt.

Präambel:

Das Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH hat die Aufgabe, international den Handel mit kristallinem Osmium zu regulieren und Handelsware zu zertifizieren, deren Echtheit zu prüfen und zu bestätigen sowie neu kristallisiertes Osmium erstmalig in den Verkehr zu bringen. 

Um diesen Zweck erfüllen zu können, unterhält die Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH eine Datenbank mit sämtlichem ausgeliefertem Osmium. 

Die im Internet verfügbare Inverkehrbringungserläuterung ist Teil dieser AGB.

§1  Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote im Namen und Abwicklung des Online Internet Shops des Osmium-Instituts im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Kunden. Kunden, respektive Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, die mittels der Shop-Website des Osmium-Instituts durch Handel mit dem Osmium-Institut in Geschäftsbeziehung treten. Natürliche Personen in Europa müssen dabei das 18. Lebensjahr erreicht haben und geschäftsfähig sein. Im außereuropäischen Ausland gilt jeweils die Volljährigkeitsgrenze des jeweiligen Landes. 

2. Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme der Leistung oder Lieferung des Osmium-Instituts erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Osmium-Institut bestätigt werden.

 

§2  Abwicklung, Lieferung, Gefahrenübergang

1.) Der Kunde beendet seine verbindliche Bestellung mit der Übermittlung  des ausgewählten Warenkorbes an das Osmium-Institut per Internet auf der Internetseite www.buy-osmium.com oder einer Partnerseite, die im Hintergrund der Seite an das Warenhaltungssystem der buy-osmium.com angebunden ist. Kunde ist in diesem Zusammenhang jeder Besteller, der die Internetplattform nutzt. Damit sind auch Handelspartner mit rabattierten Einkaufskonditionen im Sinne dieser AGB Kunden. 

2.) Die Waren sind in zwei Kluster aufgeteilt:

2a) Waren, die mit einer Warengruppe wie Osmium-Diamonds oder Osmium-Disks angehören und direkt nach dem angegebenen Gewicht bestellt werden können. In diesem Fall ist jedes Stück ein Unikat mit festen Maßen und festem Gewicht. Jedes Stück wird mit einem eigenen Preis angegeben. Für die Warengattung ist jeweils stellvertretend ein Bild zu sehen. Das Originalzertifizierungsbild ist nach dem Einkauf auf www.osmium-identification-code.com zu sehen, wenn der entsprechende Osmium-Identification-Code eingegeben wird.

2b) Paket-Waren, die nach dem zu bestellenden aktuellen Wert in Euro oder USD klassifiziert werden. Paket-Waren dieser Art beinhalten beliebige Stücke Osmium je nach Warenbestand im Lager des Osmium-Institutes. Es wird bei der Zusammenstellung jeweils die bestellte Masse oder der Warenwert am Auslieferungstag respektive Ausbuchungstag eingestellt. 

Die gelieferte Warenmenge wird diesen Wert bei Auslieferung immer übersteigen, ohne dass ein Aufpreis anfällt. Die Überliefermenge wird als Rabatt ausgewiesen. Partner mit eigenem Internetshop können ausschließlich, selbst erworbene Stücke oder Paket-Waren veräußern, da die Stücke im Paket selbst im Moment des Verkaufs noch unspezifiziert sind und deshalb nicht optioniert werden müssen. Ware, die durch einen Partner bereits erworben und bezahlt wurde kann im eigenen Shop eines jeden Partners auch spezifiziert angeboten werden. 

3.) Im Bestellvorgang wählt der Kunde die gewünschten Produkte, bestätigt im Bezahlvorgang die ausgewählte Ware und erhält vom Osmium-Institut eine Proformarechnung mit einer vorläufigen Rechnungsnummer per E-Mail. Die Proformarechnung wird im Bestellvorgang umgehend elektronisch versendet. 

4.) Die Wahl des Versandservice obliegt allein dem Osmium-Institut. Die Versandkosten im Inland trägt der Kunde. Sie sind in der Proformarechnung bereits ausgewiesen. In besonderen Fällen übernimmt der Versender Versicherung und Versandkosten, jedoch besteht durch einmalige Ausführung kein Anspruch auf eine Regelmäßigkeit.

5.) Bestellungen und deren Abwicklung sind 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen der Woche gewährleistet. Die Auslieferung erfolgt ausschließlich werktags.

6.) Der Kunde überweist innerhalb von 3 Banktagen den bestätigten Kaufpreis ohne Abzüge auf das angegebene Bankkonto des Osmium-Instituts. Die Überweisung erfolgt in Euro.

7.) Nach Geldeingang erhält der Kunde vom Osmium-Institut eine Bestätigung des Geldeingangs, die Originalrechnung mit schlussendlicher und verbindlicher Rechnungsnummer. Der Kunde erhält eine Information über das voraussichtliche Versanddatum. Sollte der Gesamtbetrag noch nicht vollständig überwiesen sein, wird die Ware bis zur vollständigen Zahlung nicht ausgeliefert. 

8.) Lieferzeiten hängen vom Bestand an Lagerwaren und vom Komplexitätsgrad von neuen Formen ab. Die maximale Lieferzeit beträgt jedoch maximal drei Monate. Sie kann erreicht werden, wenn der Kristallisationszyklus sich Produktartbedingt verlängert. Sie kann nur bedingt beeinflusst werden. Ware, die im Institut vorliegt, wird spätestens innerhalb dreier Werktage versandt. 

Sollten Lieferzeiten den Zeitraum von drei Monaten überschreiben, so wird der Kunde mit Ablauf dieser Frist über die Lieferzeit informiert und erhält parallel ein Rücktrittsrecht.

9.) Sobald die Waren auf dem Versandweg sind, erhält der Kunde eine Versandbestätigung für die bestellte Ware per e-mail mit einem Code zur Nachverfolgung der Ware. Im Sonderfall der Direktauslieferung per Kurier wird ein Datum bekanntgegeben oder mit dem Kunden vereinbart, zu dem die Ware geliefert wird.

Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der Schriftform. Sollte sich durch nicht beeinflussbare Umstände die Auslieferung der bestellten Ware verzögern, erhält der Kunde eine schriftliche Information.

Die Zustellung erfolgt durch ein Logistikunternehmen von Montag bis Freitag in Deutschland, Österreich oder im innereuropäischen Ausland. Die Lieferzeit beträgt für Lagerware in der Regel nicht mehr als 10 Werktage nach Geldeingang. Im außereuropäischen Ausland kann die Lieferung sich je nach den Einfuhrbestimmungen, der Zollabwicklung oder den Versandmethoden des Versenders erhöhen. Vor allem Schiffs- und Bahntransporte sind hiervon betroffen. 

10.) Der gesamte Warenwert der jeweiligen Sendung ist versichert. Es fallen pro Bestellung pauschale Bearbeitungsgebühren, inklusive versichertem Versand, laut Versandkostentabelle im Shop an.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung geht erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.

Bei Untergang der Ware oder Verschlechterung des Lieferzustandes hat das Osmium-Institut das Recht der Nachbesserung nach Rückversand der beschädigten Ware. Die hierdurch verlängerte Lieferzeit wird durch den Kunden akzeptiert.

Sämtliche Ware verlässt das Osmium-Institut nach einem gründlichen Qualitätscheck in der hierfür vorgesehenen Standardversand- und Präsentationsverpackung. Die Warenüberprüfung erfolgt in einem zweiten Schritt noch einmal bei Verpackung und wird für den Kunden im Pakten sowie elektronisch dokumentiert. 

Im Lieferumfang sind ein USB-Stick mit Daten zu Osmium, ein Kugelschreiber, eine Broschüre, ein Button und eine Lampe enthalten, die der Kunde kostenfrei im Lieferumfang erhält. Die Waren dienen der verbesserten Präsentation des Osmiums.

 

§3  Angebot, Preise und Vertragsabschluss

1. Die Angebote des Osmium-Instituts sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst mit der Zahlung an das Osmium-Institut zustande. Das Osmium-Institut behält sich vor,  Aufträge die vom Kunden bei einem technischen Defekt des Shopsystems in Auftrag gegeben wurden, nicht auszuführen.

2. Als vereinbart gelten die am Tag und zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Preise in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise aus dem jeweils täglich veröffentlichten Osmium-Fixing, die auf der Seite www.osmium-preis.de bekannt gegeben werden. Die Seite wird durch das Osmium-Institut betrieben.

3. Es besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der üblichen Widerrufsfrist auftreten können.

4. Erfolgt die Bestellung des Kunden auf elektronischem Wege, so wird das Osmium-Institut deren Eingang unverzüglich bestätigen. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

 

§4  Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche, Ausliefermenge

1. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Eingang der Rechnung ohne Abzüge fällig und zahlbar. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von drei Valutatagen ab Fälligkeit, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

2. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn das Osmium-Institut verlustfrei und abzugsfrei über den Betrag auf dem Bankkonto des Osmium-Instituts verfügen kann.

3. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Entgelt durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur für den Fall zu, dass eine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch das Osmium-Institut anerkannt ist.

4. Sofern ein Produkt mit einem festen Gewicht im Shop angegeben wurde und es sich auf ein definiertes Stück handelt, wird exakt dieses angebotene Stück zur Auslieferung gebracht. 

5. Wenn ein Produkt mit dem Mindestgewicht einer Produktklasse angeboten wird, ist das Osmium-Institut berechtigt ein Stück auszuwählen, welches ein höheres Gewicht besitzt. Eine Differenzzahlung für die Übermenge darf das Osmium-Institut in diesem Fall nicht verlangen. 

6. Im besonderen Fall, dass Untermengen einer gewünschten Produktgruppe zur Auslieferung kommen sollen, kann das Osmium-Institut bei zu wenig Lagerbestand an exakt zuweisbaren Gewichten auch bei bis zu 10% Abweichung des Gewichtes nach unten ausliefern, ist jedoch verpflichtet, die Abweichung in Form von Osmium-Stars, Osmium-Starrows oder Osmium-Diamonds aufzufüllen. Dabei gilt jeweils der Verkaufspreis der bearbeiteten Diamonds und Stars auch wenn die Masse des ausgelieferten Osmiums dann nach unten abweicht, da die genannten Produkte Fertigungskosten im Schnitt zur Folge haben.

 

§5  Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes und aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum des Osmium-Instituts oder des verkaufenden Händlers. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Osmium-Institut einen Zugriff Dritter auf den Liefergegenstand, etwa im Falle der Pfändung, sowie sonstige Beschädigungen, oder die Vernichtung, oder einen Besitzwechsel unverzüglich mitzuteilen.

Das Osmium-Institut ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder einer der vorstehend genannten Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand heraus zu verlangen.

 

§6  Gewährleistung

1. Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzanlieferung erfolgen soll. Das Osmium-Institut ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Es besteht kein Anspruch auf eine definierte Kristallisationsstruktur. 

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner, unbeschadet weitergehender Schadenersatzan- sprüche, vom Vertrag zurücktreten, oder die Vergütung mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Wählt der Kunde und Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde oder Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm. 

Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelfreien Sache.

3. Der Kunde hat dem Osmium-Institut innerhalb einer Frist von drei Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand des Liefergegenstands festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich zu unterrichten und Fotografien beizufügen, die den Mangel unter Beweis stellen. Dabei ist eine ungleichmäßige Kristallisierung nicht als Mangel zu sehen, da die Kristallisationsausprägung nicht beeinflusst werden kann.

Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim Osmium-Institut. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist seitens des Osmium-Instituts oder Händlers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden.

 

§7  Haftungsbegrenzung, Schadenersatzansprüche

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§8  Geldwäsche


1. Als internationales Handelsunternehmen werden strikt alle Gesetze zur Geldwäschebekämpfung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung befolgt.

2. Vor Auslieferung der Ware wird die Identifikation des Vertragspartners und die plausible Darstellung der Mittelherkunft überprüft. Zudem wird der Status als „politisch exponierte Person“ abgefragt.

3. Zur Überprüfung der Identifikation eines Kunden, respektive Vertragspartners wird bei allen Käufen mit einem Wert ab 2.000 € die Übermittlung einer Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses angefordert. 

Bei juristischen Personen wird neben dem Handelsregisterauszug oder dem Gewerbeschein die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers der Unternehmung gemäß den geltenden Geldwäschebestimmungen benötigt. Sollten in anderen Ländern diese Bestimmungen abweichen, wird den Gesetzgebungen zur Geldwäsche im Zielland gefolgt.

4. Gemäß den geltenden Geldwäschebestimmungen muss die Mittelherkunft plausibel und lückenlos dargestellt werden.

5. Gemäß den geltenden Geldwäschebestimmungen wird der PEP Status (Politisch exponierte Person) abgefragt. 

6. Nach KSchG § 5 f (2) besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der üblichen Widerrufsfrist auftreten können.  

7. Ausnahmen vom Widerrufsrecht: 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen (§ 312 g des BGB): 


a) zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.


b) Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.

 

§9  Datenschutz

1. Gemäß dem Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendige Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden.  Kundendaten werden durch das Osmium-Institut nicht weitergegeben und können von niemandem eingesehen werden. Sie werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und eigener  Marketingzwecke per Newsletter oder für Angebote zum Rückkauf von Waren genutzt.

 

§10  Schlussbestimmungen

1. Als Erfüllungsort gilt der Firmensitz des Osmium-Instituts. Gerichtstand ist München. Es gilt Deutsches Recht. Auch bei Lieferungen ins Ausland findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.

2. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem Geist der Vereinbarung entspricht.

Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH
Kemmelallee 6, 82418 Murnau am Staffelsee, Info@Osmium-Institute.com,

Telefon (Hotline): +49 (89) 744 88 88 88

 

General terms and conditions for the use of the ip-based shop solution on the Internet

Published by: 
Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH

20.03.2020

This document sets out the general terms and conditions of business, payment and delivery for use in business transactions with customers. 

To simplify the following, the Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH (located in Germany, Baierbrunn) will be referred to as Osmium-Institute.

Preamble: 

The Osmium Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH has the task to regulate the international trade with crystalline osmium and to certify goods, to check and confirm their authenticity as well as to market newly crystallized osmium for the first time. 

In order to fulfil this purpose, the Osmium Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH maintains a database with all delivered osmium. 

The market introduction explanation available on the internet is part of these GTC.

§1 Scope of application

The following general terms and conditions apply to all deliveries, services and offers in the name and handling of the online internet shop of the Osmium-Institute in legal transactions with customers. Customers, respectively consumers in the sense of the terms and conditions are natural or legal persons who enter into a business relationship with the Osmium-Institute through trade via the shop website of the Osmium-Institute. Natural persons in Europe must have reached the age of 18 and be legally competent. In non-European countries, the age of legal capacity of the respective country applies. 

The customer acknowledges these conditions with the placing of the order, at the latest however with the acceptance of the service or delivery of the Osmium-Institute. Counter-confirmations of the customer with reference to the validity of his terms and conditions are hereby contradicted. Deviations from these terms and conditions are only effective if they are confirmed in writing by the Osmium-Institute. 

§2 Processing, Delivery, Transfer of Risk

1. The customer completes his binding order with the submission of the selected shopping cart to the Osmium Institute via the internet on the website www.buy-osmium.com or a partner site, which is connected to the merchandise management system of buy-osmium.com. In this context, every purchaser who uses the internet platform is a customer. Thus, also trade partners with discounted purchase conditions in the sense of these GTC are customers. 

2. The goods are separated into two clusters:

2a Goods which belong to a group of goods such as Osmium Diamonds or Osmium Disks and can be ordered directly according to the weight indicated. In this case each piece is unique with fixed dimensions and fixed weight. Each piece is indicated with its own price. For each type of good a picture is shown as a representative. The original certification picture can be seen after purchase on www.osmium-identification-code.com, if the corresponding osmium identification code is entered.

2b Packaged goods, which are priced in EUR or USD according to their current order value. Package goods of this type contain arbitrary pieces of osmium depending on the stock in the warehouse of the Osmium-Institute. The ordered mass or the value of the goods is set during the compilation on the day of delivery or the day of check-out. 

The delivered quantity of goods will always exceed this value on delivery without any surcharge. The excess delivery quantity is shown as a discount. Partners with their own internet shop can only sell pieces or parcels they have purchased themselves, as the pieces in the parcel itself are still unspecified at the time of sale and therefore do not have to be optioned. Goods that have already been purchased and paid for by a partner can also be offered as specified in the partner`s own shop. 

3. In the ordering process, the customer selects the desired products, confirms the selected goods in the payment process and receives a pro forma invoice from the Osmium-Institute with a provisional invoice number by e-mail. The pro forma invoice is sent electronically immediately during the ordering process. 

4. The Osmium-Institute is solely responsible for choosing the shipping service. The customer shall cover the domestic shipping costs. They are already shown in the pro forma invoice. In exceptional cases, the shipper will take over insurance and shipping costs, but there is no claim to regularity due to one-time execution.

5. Orders and their processing are guaranteed 24 hours a day, 7 days a week. The delivery takes place exclusively on weekdays.

6. The customer transfers the confirmed purchase price without deductions to the bank account of the Osmium-Institute within 3 banking days. The transfer will be made in Euro.

7. After receipt of the money, the customer will receive a confirmation of receipt from the Osmium-Institute, the original invoice with final and binding invoice number. The customer receives information about the expected shipping date. If the total amount has not yet been paid in full, the goods will not be delivered until payment has been made in full. 

8. Delivery times depend on the stock of stock goods and the degree of complexity of new shapes. However, the maximum delivery time is three months. It can be achieved if the crystallization cycle is extended due to the type of product. It can only be influenced to a limited extent. Goods available at the institute are shipped within three working days at the latest. 

If delivery times exceed the period of three months, the customer will be informed of the delivery time at the end of this period and will also receive a right of withdrawal.

9. As soon as the goods are on their way, the customer receives a shipping confirmation for the ordered goods by e-mail with a code to track the goods. In the special case of direct delivery by courier, a date is announced or agreed on with the customer on which the goods are delivered.

The agreement of binding delivery dates must be made in writing. Should the delivery of the ordered goods be delayed due to circumstances beyond the customer`s control, the customer shall receive written information.

The delivery is carried out by a logistics company from Monday to Friday in Germany, Austria or in other European countries. The delivery time for goods in stock is usually no more than 10 working days after receipt of payment. In non-European countries the delivery can increase depending on the import regulations, the customs clearance or the dispatch methods of the shipper. This particularly affects shipping and rail transport. 

10. The total value of the respective shipment is insured. Flat handling charges apply per order, including insured shipping, according to the shipping table in the shop.

The risk of accidental loss and accidental deterioration of the delivery item in the event of shipment shall only pass to the customer upon handover. It shall be equivalent to the handover if the customer is in default of acceptance.

In case of loss of the goods or deterioration of the delivery condition, the Osmium-Institute has the right of rectification after return of the damaged goods. The thereby extended delivery time is accepted by the customer.

All goods leave the Osmium Institute after a thorough quality check in the standard shipping and presentation packaging provided for this purpose. The quality check of the goods is carried out again in a second step at the time of packaging and is documented for the customer in the package and electronically. 

The delivery includes a USB stick with data on osmium, a ballpoint pen, a brochure, a button and a lamp, which the customer receives free of charge. These items serve to improve the presentation of the osmium

§3 Offer, Prices and Execution of Contract

Offer, Prices and Execution of Contract

1. The offers of the Osmium-Institute are subject to confirmation and non-binding. Contracts are not concluded until payment has been made to the Osmium-Institute. The Osmium-Institute reserves the right not to carry out orders which have been placed by the customer due to a technical defect of the shop system.

2. The prices in Euro valid on the day and at the time of the conclusion of the contract plus the respective statutory value added tax shall be deemed to have been agreed. The prices from the daily published osmium fixings, which are announced on the website www.osmium-preis.de, apply. The site is operated by the Osmium-Institute.

3. There is no right of revocation in distance contracts for the delivery of goods whose price is subject to fluctuations on the financial market, over which the supplier has no influence and which may occur within the usual revocation period.

4. If the customer places an order electronically, the Osmium-Institute will immediately confirm receipt thereof. The confirmation of receipt does not constitute a binding acceptance of the order. 

§4 Terms of Payment, Default, Counterclaims, Delivery Quantity

1. The invoice amount is due and payable immediately after receipt of the invoice without deductions. If the customer does not pay within three value dates from the due date, he will be in default without a reminder. The customer must pay interest on the debt at a rate of 6% above the base rate during the default period.

2. Payments shall only be deemed to have been made when the Osmium-Institute can dispose of the amount on the bank account of the Osmium-Institute without loss or deduction.

3. The exercise of a right of retention against the payment by the customer is excluded, as far as the right of retention is not based on the same contractual relationship. The customer is only entitled to an offset right in the event that a counterclaim is legally established, undisputed or recognized by the Osmium-Institute.

4. If a product with a fixed weight was stated in the shop and it is a defined piece, exactly this offered piece will be delivered. 

5. If a product with the minimum weight of a product class is offered, the Osmium-Institute is entitled to select a piece which has a higher weight. In this case, the Osmium-Institute may not demand a differential payment for the excess quantity. 

6. In the special case that sub-quantities of a desired product group are to be delivered, the Osmium-Institute can, in the case of insufficient stock of precisely assignable weights, also deliver with up to 10% deviation of the weight downwards, but is obliged to replenish the deviation in the form of Osmium Stars, Osmium Starrows or Osmium Diamonds. The sales price of the processed diamonds and stars applies even if the mass of the osmium delivered then deviates downwards, as the products mentioned entail production costs from cutting. 

§5 Retention of ownership

1. All delivered goods remain in the ownership of the Osmium-Institute or the selling retailer until the complete payment of the fee and all existing claims from the business relationship with the customer. 

The customer is obliged to inform the Osmium-Institute immediately of any access of third parties to the delivery item, e.g. in case of seizure, as well as any other damage, destruction or change of ownership.

The Osmium-Institute is entitled to withdraw from the contract and to demand the return of the delivery item in case of breach of contract by the customer, in particular in case of default of payment, or one of the aforementioned obligations.

§6 Warranty

1 The customer shall initially have the choice of whether subsequent performance is to take the form of rectification or replacement delivery. However, the Osmium-Institute is entitled to refuse the type of supplementary performance chosen if it is only possible with disproportionate costs and the other type of supplementary performance remains without considerable disadvantages for the consumer. There is no claim to a defined crystallization structure. 

2. If the supplementary performance fails, the contractual partner may - without prejudice to further claims for damages - withdraw from the contract or reduce the remuneration. In the case of only minor defects, however, the customer shall not be entitled to withdraw from the contract.

If the customer and contractual partner choose to withdraw from the contract after failed subsequent performance, he shall not be entitled to any additional claim for damages due to the defect. If the customer or contractual partner chooses compensation for damages after failed subsequent performance, the subject matter of the contract shall, if reasonable, remain with him. 

Compensation is limited to the difference between the purchase price and the value of the defect-free item.

3. The customer has to inform the Osmium-Institute in writing about obvious defects within a period of three days from the point in time at which the condition of the delivery item contrary to the contract was determined and to attach photographs which prove the defect. In this case an uneven crystallization is not to be seen as a deficiency, since the characteristic of crystallization cannot be influenced.

The receipt of the information by the Osmium-Institute is decisive for compliance with the deadline. If the customer fails to provide this information, the warranty rights expire two months after the defect has been discovered. This does not apply in case of fraudulent intent on the part of the Osmium-Institute or the retailer. The burden of proof for the time of the discovery of the defect lies with the customer.

§7 Limitation of liability, claims for damages

Claims for damages and compensation for expenses of the customer, irrespective of the legal basis, in particular due to breach of duties arising from the contractual obligation and unlawful acts, are excluded.

This shall not apply in the case of mandatory liability, e.g. under the Product Liability Act, in the case of intent, gross negligence or breach of fundamental contractual obligations. A change in the burden of proof to the detriment of the contractual partner is not associated with the above provisions.

§8 Money laundering

1. As an international trading company, we strictly comply with all anti-money laundering and anti-terrorist financing laws.

2. Prior to the delivery of goods, we check the identity of the contractual partner and the plausible representation of the source of funds. Furthermore, we check the PEP status. (politically exposed person).

3. In order to verify the identification of a customer or contractual partner, a copy of a valid identity card or passport (in the case of legal entities, the identity of the beneficial owner) is required for all purchases with a value of €2,000 or more in accordance with the applicable money laundering regulations.

4. In accordance with the applicable money laundering regulations, the source of funds must be presented in a plausible and complete manner.

5. The PEP status (politically exposed person) is queried in accordance with the applicable money laundering provisions. 

6. According to KSchG § 5 f (2), there is no right of withdrawal for distance contracts for the delivery of goods, the price of which is subject to fluctuations on the financial market over which the entrepreneur has no influence and which can occur within the usual withdrawal period.

7. Exceptions to the right of withdrawal: 

The right of withdrawal does not exist for the following contracts (§ 312 g of BGB):          

a) for the delivery of goods which are not prefabricated. An individual selection or purpose determined by the consumer is decisive for their manufacture, or they are clearly tailored to the personal needs of the consumer,                                              

b) contracts for the delivery of goods or the provision of services, including financial services, the price of which depends on fluctuations in the financial market over which the entrepreneur has no influence and which can occur within the withdrawal period, in particular services in connection with stocks, with shares in outstanding investment funds according to § 1 paragraph 4 of the German Investment Code and with other tradable securities, foreign currencies, derivatives or money market instruments.

§9 Data protection

1. In accordance with the data protection law, attention is drawn to the fact that necessary data in the context of business dealings is processed and stored by means of EDP. Customer data will not be passed on by the Osmium-Institute and cannot be viewed by anyone. It is used exclusively for the handling of the order, own marketing purposes by newsletter and/or for offers for the repurchase of goods.

§10 Final clauses

1 The place of fulfilment shall be the registered office of the Osmium-Institute. The place of jurisdiction is Munich. German law applies. Also, in the case of deliveries abroad, German law shall apply exclusively.

2 Should one of these provisions be invalid in whole or in part, this shall not affect the validity of the other provisions. The invalid provision shall be replaced by a provision which corresponds to the intent of the agreement.

 

Release 01 September 2018

Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH
Kemmelallee 6, 82418 Murnau am Staffelsee


e-mail: Info@Osmium-Institute.com
hotline: +49 (89) 744 88 88 88

Osmium-Institute Germany
 
Osmium-Institute Germany

Firmierungen und Domainn Markennamen

Partner im Kreis der Osmium-Händler und Tippgeber sind frei, sich eine Firmierung oder einen Domainnamen zu wählen, die auch den Begriff Osmium beinhaltet und die die Aufgabe und Tätigkeit des Händlers beschreibt.  

Jedoch darf auch in Kombination der Begriff Osmium nur gesetzeskonform verwendet werden. Insbesondere bestätigen Sie, dass sie den Begriff nicht in Kombination mit anderen markenrechtlich geschützten Namen oder unter Verstoß gegen gesetzlichen Vorschriften verwenden.

Mit Zustimmungen zu diesen Bedingungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie bei einem Verstoß gegen markenrechtliche und namensrechtliche Bestimmungen seitens der Osmium-Institute von der Belieferung ausgeschlossen werden können.

Im Falle eines Verstoßes behalten sich die Osmium-Institute das Recht vor, die Provisionierung einzustellen und zudem die Nutzungsoption von Text- und Bildrechten auszusetzen oder sogar vollständig zu unterbinden. 

Um mögliche Unstimmigkeiten und Kosten zu verhindern, wird deshalb in strittigen Fällen vorgeschlagen, eine Nutzungsfreigabe der „Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH“ einzuholen.

Markennamen

Verwenden Sie in der Kombination mit Osmium keinen markenrechtlich geschützten Begriff. Insbesondere dürfen keine eingetragenen Markennamen mit Osmium ohne vorherige anwaltliche Prüfung verwendet werden.

Ausgeschlossene Namen

Von der Namensfindung ausgeschlossen sind, diejenigen Zeichen und Namen, die nicht geeignet sind, in der Öffentlichkeit so dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des Schutzes klar und eindeutig bestimmen können. 

Von der Nutzung ausgeschlossen sind Zeichen, Firmierungen und Domains:

  • denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
  • die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
  • die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
  • die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen,
  • die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
  • die Staatswappen, Namen von Staaten oder Ländern, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten,
  • die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten oder den Eindruck erwecken, amtliche Prüf- oder Gewährzeichen zu sein,
  • die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten,
  • die nach deutschem Recht, nach Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder nach internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union oder die Bundesrepublik Deutschland angehört, und die Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben schützen, von der Eintragung ausgeschlossen sind,
  • deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden kann, oder die bösgläubig angemeldet oder genutzt worden sind.
 
Osmium-Institute Germany

Inverkehrbringungserläuterung

Definitionen 

  • Osmium Institut Deutschland: Osmium Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH. Die international führende Organisation, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist. 
  • Onboarding: Prozess zur Implementierung neuer Partner. 
  • Osmium: Zertifiziertes, kristallines Osmium 
  • Partner: Juristische oder natürliche Personen, die den Onboarding Prozess des Osmium Instituts Deutschland erfolgreich durchlaufen haben. 
  • Grammpreis: Der Grammpreis ist der jeweils in Schweizer Franken angegebene reine Materialpreis pro Gramm kristallisierten Osmiums. 
  • Endkundenverkaufspreis: Der Endkundenverkaufspreis wird in Landeswährung des Käufers im Onlineshop (www.buy-osmium.com) angegeben. Der Endkundenverkaufspreis ist die Summe aus dem Grammpreis und den individuellen Verarbeitungskosten zu einem jeden Stück Osmium im Onlineshop des deutschen Osmium-Institutes. 
  • Rabatt: Die Differenz zwischen dem herabgesetzten Preis, zu dem ein Partner Osmium kaufen kann und dem Endkundenverkaufspreis. Der Rabatt wird dem Partner entsprechend seines Status zugebilligt. 
     

Präambel 

Diese Inverkehrbringungserläuterung wird durch das deutsche Osmium Institut publiziert und auf dem jeweils aktuellen Stand gehalten. Sie gibt Aufschluss über Rabattierungen, Monopole und Preisfindung. 

Das Verständnis dieser Inverkehrbringungserläuterung sowie die Bestätigung dieses Verständnisses, als auch die Zustimmung zu den gesetzten Regeln für Partner sind Voraussetzung für den Abschluss des Onboarding-Prozesses. 

Online-Training 

Um den Nachweis erbringen zu können, Fachwissen im Umgang mit Osmium erlangt zu haben, ist jeder Partner verpflichtet, im Netz einen Kurs des deutschen Osmium Institutes zu absolvieren und die zugehörige Prüfung zu bestehen. www.osmium-academy.com. Inverkehrbringungserläuterung 

Monopoloffenlegung kristallines Osmium 

Osmium ist ein Edelmetall und wird international gehandelt. Es kommt in Platinminen vergesellschaftet mit Platin vor. Angeboten wird Osmium dort oft als sogenannte Verbindung, so zum Beispiel als Osmiumtetroxid. Osmium wird metallurgisch von anderen Metallen getrennt und ist erst nach einigen Verarbeitungsschritten rein genug, um genutzt werden zu können. Die reine Form des Osmiums wird nicht, wie man es von anderen Edelmetallen gewohnt ist, in Barren gegossen, sondern in Flaschen abgefüllt. Man nennt es in diesem Stadium den sogenannten Osmium-Schwamm. Osmium-Schwamm ist die Rohform von Osmium, die auch zur Kristallisation genutzt wird. Unter dem Kristallisationsprozess versteht man den Vorgang der Umlagerung von Atomen im Kristall zur Erzeugung einer neuen Kristallstruktur. Mit der Änderung der Kristallstruktur verändern sich auch die chemischen und physikalischen Eigenschaften. 

Diese Monopoloffenlegung bezieht sich allein auf kristallines Osmium. 

Der Prozess der Kristallisation ist in der wissenschaftlichen Fachwelt nicht allgemein bekannt und steht anderen Unternehmen nicht zur Verfügung. Kristallines Osmium wird deshalb ausschließlich durch die deutsche „Osmium Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH“ in den Verkehr gebracht. Osmium in seiner kristallinen Form ist für das oben genannte deutsche Osmium Institut nur über eine einzige Quelle in der Schweiz erhältlich. Den komplexen Prozess der Kristallisation von Osmium beherrscht derzeit nur der Anbieter in der Schweiz. 

Das deutsche „Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH“ hat mit dem Anbieter in der Schweiz eine Exklusivvereinbarung ohne Laufzeitbeschränkung geschlossen. Zweck der Vereinbarung ist eine geregelte Inverkehrbringung über das deutsche Institut, welches exklusiv durch das Schweizer Unternehmen mit der Inverkehrbringung beauftragt wurde. Die Mitarbeiter des Institutes haben die Verpflichtung, nach strengen wissenschaftlichen Grundsätzen zu agieren und jedes Stück Osmium mit einem Echtheitszertifikat auszustatten. 

Darüber hinaus unterhält das Osmium-Institut in Deutschland eine Datenbank, in der die Scans der im Verkehr befindlichen Stücke Osmium international abfragbar sind. Die Datenbank dient dem Zweck, einen Vergleich der Kristallstruktur eines real vorliegenden Stücks Osmium mit seinem Scan aus der Zertifizierung zu ermöglichen. Jeder Eigentümer von Osmium hat jederzeit das Recht, Daten über sein Osmium aus dieser Datenbank abzufragen, wenn er sich als Eigentümer des Osmiums ausweist. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage oder Eingabe des Osmium-Identification-Codes, welcher mit jedem Stück Osmium ausgeliefert wird. Der Osmium-Identification-Code ist ein achtstelliger Buchstaben- und Zahlencode. 

Durch die alleinige Inverkehrbringung von Osmium durch das Institut besteht ein Monopol, welches an das Monopol zur Kristallisation, also dem Verfahren, die Kristallstruktur des Osmiums zu verändern, gekoppelt ist. 

An das Monopol ist auch die Preisgestaltung gebunden, die in der Schweiz stattfindet. Osmium wird derzeit nicht über ein Handelssystem gehandelt. Der Preis wird nicht über einen Kurs abgebildet. Jedoch fließen das Angebot an Rohosmium und die Nachfrage nach kristallinem Osmium in die Gestaltung des Preises maßgeblich ein. Der Preis wird jeden Tag unter Einbeziehung der folgenden wesentlichen Aspekte gebildet und veröffentlicht: Inverkehrbringungserläuterung 

Angebot an Rohosmium, Angebot an kristallinem Osmium Offcut zur erneuten Destillation, Optionsverträge zu Rohosmium, aktueller Lagerstand an Rohosmium, Zahl der Kristallisationsöfen, Strompreis, Kosten für Personal, Kosten für Sicherheit im Labor, Aufbau von Rücklagen, Kosten für Zertifizierung und Verpackung, Schnittpreise für kristallines Osmium, Nachfrage für kristallines Osmium, aktuelle Verkäufe von kristallinem Osmium sowie mehrere minder gewichtete Faktoren. Der wichtigste Aspekt zur täglichen Preisfindung ist die Ernterate. Unter der Ernterate versteht man diejenige Menge an Osmium, die nach der Züchtung der Kristalle verwendbar ist und nicht in den Prozess zurückgeführt werden muss. Denn der entstehende Ausschuss an nicht verwendbaren Kristallen muss mehrfach erneut destilliert und unter hohem technischem und monetärem Aufwand erneut kristallisiert werden. 

Osmium-Institute in anderen Ländern der Welt haben die Aufgabe, das Osmium vor Ort in den Verkehr zu bringen und die Echtheit zu zertifizieren. 

Einzelhandel 

Die Struktur der Inverkehrbringung ermöglicht Vermittlungsgeschäft, Einzelhandel oder Großhandel. Ein Partner wird im Onboarding erst Tippgeber und dann auf Wunsch Einzelhändler. Nach dem Abschluss des Onboarding-Prozesses und nach Einreichung seines Handelsregisterauszugs und bestandener Prüfung hat jeder Partner Anspruch auf einen generellen Einkaufsrabatt von 6,0% für Eigenbedarf und Wareneinkauf mit dem Zweck des Weiterverkaufs. 

Jeder Einzelhändler kauft seine Handelsware verbilligt bei einem Großhändler, und wenn er nicht unter einem Großhändler gelistet ist, bei seinem Landes-Instituts-Partner ein. Er verdient seine Marge über den Handelsrabatt. Er versendet die Waren selbstständig. Im Rahmen des Handels stellt der Partner nach den im Netz veröffentlichten Endkundenverkaufspreisen selbst seine Rechnung an den Endkunden. 

Abhängig vom Verkaufserfolg des Partners kann mit dem Osimodell (siehe unten) dieser Rabatt um weitere, bis zu 5,0% erhöht werden. Die Rabatte auf den Einkaufspreis hängen jeden Monat von der Zahl dieser in den Vormonaten gesammelten Osis ab. Dementsprechend beträgt der maximal erreichbare Einkaufsrabatt 11,0 %. Mit dem dreimaligen Erreichen dieser Grenze in Folge ist der Partner angehalten, direkt bei seinem Landesinstitutspartner einzukaufen, um den über ihm stehenden Händler nicht mit dieser Arbeit zu belasten. 

Großhandelspartner 

Juweliere und umsatzstarke Partner können den Status Großhandelspartner bei ihrem zuständigen Landes-Instituts-Partner beantragen. Er wird vergeben und es besteht kein Anspruch auf die Großhandelspartnerschaft. 

Der Großhandelspartner unterscheidet sich vom Einzelhändler durch die garantierte Aufstockung auf 10.000 Osis pro Monat ohne weitere Leistung. Großhandelspartner wird ein Partner auf Anfrage beim Landes-Instituts-Partner, wenn er Juwelier ist oder wenn seine Umsätze durch die im Vormonat gesammelten Osis den Status zulassen. Inverkehrbringungserläuterung 

Der Großhandelspartner erhält in der Folge neben den 6,0% garantiertem Rabatt noch die vollständigen auf Osis basierenden weiteren 5,0% Rabatt auf jeden Kauf. Damit schöpft er das Maximum des erreichbaren Rabattes von 11,0% aus. 

Im Falle eines Einkaufs eines Einzelhändlers bei einem Großhandelspartner gibt der Großhandelspartner an den Einzelhändler den dem Einzelhändler zustehenden Rabatt weiter. Ein solcher Kauf berechtigt nicht zu einem erhöhten Rabatt des Großhandelspartners. Wenn ein Einzelhändler durch Umsatz und Berufung auch Großhandelspartner wird, verdient der übergeordnete Partner nur noch an der Tippgeberprovision, die in der Tippgeberregelung beschrieben ist. Allerdings hat er auch keine Verpflichtung und Erlaubnis mehr, Waren an den ehemaligen Einzelhändler durchzuleiten, da diese nun direkt bei dem zuständigen Landes-Instituts-Partner erworben und durch diesen versandt werden. 

Vermittlung 

Wenn Einzelhändler oder Großhandelspartner eine Vermittlung durchführen, deren zugehöriger Kauf durch einen Landes-Instituts-Partner abgewickelt wird, erhalten sie ihren Rabattanspruch in gleicher Höhe, in dem jeweils einer Transaktion folgenden Monat, als Provision ausgeschüttet. Der Partner hat die Wahl, die Auszahlung in Form von Geld oder Osmium zu erhalten. Die Ausschüttung von Osmium wird wie ein Kauf abgewickelt und als Rechnung gegen die Gutschrift aus der Provisionsabrechnung gerechnet. 

Der Osmium-Sales Server des deutschen Osmium Institutes listet alle Transaktionen und Provisionen eines jeden Partners auf und zeigt detailliert und aktuell seine Verdienste an, die zur Ausschüttung anstehen. Neue Partner, Kunden und mögliche Kunden werden in der Kundendatenbank auch vor einem Verkauf für den Händler reserviert. Die Reservierung gilt, bezogen auf das Datum der Eintragung des Kunden, für sechs Monate. Wenn kein Kauf erfolgt, verfällt die Reservierung und auch jeder andere Partner hat Zugriff auf die Kundenadresse. Die Reservierung kann auf Antrag durch das Deutsche Osmium Institut verlängert werden. 

Das Osi-Modell 

Das Osimodell ist ein Punktemodell und gibt Händlern und Großhändlern mit guter Verkaufsperformance die Möglichkeit, den Einkaufsrabatt für Eigenbedarf, Einzelhandel und Großhandel zu erhöhen. 

Zudem beinhaltet es einen Anspruch auf weitere Auszahlungsansprüche aus einer untergeordneten Ebene im Verkauf. 

Das Modell ist in einem separaten Dokument beschrieben. Inverkehrbringungserläuterung 

Weitere Informationen: 

Für besonderen Einsatz oder das Werben besonders vieler Mitarbeiter vergibt ein Osmium-Institut auch besondere Incentives wie Reisen, Einladungen zu Veranstaltungen, Unterstützung bei eigenen Veranstaltungen, Dienstwagen oder andere Leistungen und Waren. Diese Incentives wechseln und sind auf der Seite www.osmium-sales.com zu sehen, wenn sie angeboten werden. 

Osmium-Ausbilder dürfen selbstständig Veranstaltungen durchführen und auch eigenständig ausbilden. Diese Tätigkeit wird nach den Richtlinien zur Ausbildung, zu finden in der Sales-Broschüre, vergütet. 

Erhalten Sie weitere Informationen auf www.osmium-sales.com und www.osmium-dlc.com

  • Zugang zum Sales-Tool 
  • Erklärung des Onboarding-Prozesses 
  • Zugang zu den Verkaufsstrategieplänen 
  • Zugang zu Vorlagen, vorbereiteten Anschreiben und diversem Werbematerial 

Tippgeberregelung

Definitionen 

  • Osmium Institut Deutschland: Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH. Die international führende Organisation, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist. 
  • Onboarding: Prozess zur Implementierung neuer Partner. 
  • Osmium: Zertifiziertes, kristallines Osmium. Element mit der Kernladungszahl 76 im natürlichen Isotopenmix und einer Reinheit von über 99,9995 Prozent. 
  • Partner: Juristische oder natürliche Personen, die den Onboarding Prozess des Osmium Instituts Deutschland erfolgreich durchlaufen haben, darunter auch Tippgeber. 
  • Grammpreis: Der Grammpreis ist der jeweils in Schweizer Franken angegebene reine Materialpreis pro Gramm kristallisierten Osmiums. 
  • Endkundenverkaufspreis: Der Endkundenverkaufspreis wird in Landeswährung des Käufers im Onlineshop (www.buy-osmium.com) angegeben. Der Endkundenverkaufspreis ist die Summe aus dem Grammpreis und den individuellen Verarbeitungskosten zu einem jeden Stück Osmium im Onlineshop des deutschen Osmium-Institutes. 
  • Rabatt: Die Differenz zwischen dem herabgesetzten Preis, zu dem ein Partner Osmium kaufen kann und dem Endkundenverkaufspreis. Der Rabatt wird dem Partner entsprechend seines Status zugebilligt. 
  • Tippgeber: Juristische oder natürliche Personen, auf Basis derer maßgeblichen Mitwirkung ein Verkauf initiiert oder ein neuer Partner gewonnen wurde. Tippgeber können und dürfen in Doppelfunktion auch Einzelhändler oder Großhandelspartner sein. 
  • Empfehlungsgebercode: Ein Code aus mehreren Buchstaben, der auch ein Wort bilden darf, welches einen Tippgeber in der Struktur eineindeutig zuordnet. Verwendet wird zur Zuordnung wahlweise auch ein QR Code oder ein Deeplink, der von einer Internetseite aus direkt in die dem Empfehlungsgeber zugehörige Region des Onlineshops verzweigt. 
     

Präambel: 

Diese Tippgeberregelung wird durch das deutsche Osmium Institut publiziert und auf dem jeweils aktuellen Stand gehalten. Sie gibt Aufschluss über Vergütungen an Tippgeber, Monopole und Preisfindung. 

Das Verständnis dieser Tippgeberregelung sowie die Bestätigung dieses Verständnisses, als auch die Zustimmung zu den gesetzten Regeln für Partner sind Voraussetzung für den Abschluss des Onboarding-Prozesses. 

Online-Training Der Verdienst- und Marketingplan 

Um den Nachweis erbringen zu können, Fachwissen im Umgang mit Osmium erlangt zu haben, ist jeder Partner verpflichtet, im Netz einen Kurs des deutschen Osmium Institutes zu absolvieren und die zugehörige Prüfung zu bestehen. www.osmium-academy.com

Monopoloffenlegung kristallines Osmium 

Osmium ist ein Edelmetall und wird international gehandelt. Es kommt in Platinminen vergesellschaftet mit Platin vor. Angeboten wird Osmium dort oft als sogenannte Verbindung, so zum Beispiel als Osmiumtetroxid. Osmium wird metallurgisch von anderen Metallen getrennt und ist erst nach einigen Verarbeitungsschritten rein genug, um genutzt werden zu können. Die reine Form des Osmiums wird nicht, wie man es von anderen Edelmetallen gewohnt ist, in Barren gegossen, sondern in Flaschen abgefüllt. Man nennt es in diesem Stadium den sogenannten Osmium-Schwamm. Osmium-Schwamm ist die Rohform von Osmium, die auch zur Kristallisation genutzt wird. Unter dem Kristallisationsprozess versteht man den Vorgang der Umlagerung von Atomen im Kristall zur Erzeugung einer neuen Kristallstruktur. Mit der Änderung der Kristallstruktur verändern sich auch die chemischen und physikalischen Eigenschaften. 

Diese Monopoloffenlegung bezieht sich allein auf kristallines Osmium. 

Der Prozess der Kristallisation ist in der wissenschaftlichen Fachwelt nicht allgemein bekannt und steht anderen Unternehmen nicht zur Verfügung. Kristallines Osmium wird deshalb ausschließlich durch die deutsche „Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH“ in den Verkehr gebracht. Osmium in seiner kristallinen Form ist für das oben genannte deutsche Osmium Institut nur über eine einzige Quelle in der Schweiz erhältlich. Den komplexen Prozess der Kristallisation von Osmium beherrscht derzeit nur der Anbieter in der Schweiz. 

Das deutsche „Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH“ hat mit dem Anbieter in der Schweiz eine Exklusivvereinbarung ohne Laufzeitbeschränkung geschlossen. Zweck der Vereinbarung ist eine geregelte Inverkehrbringung über das deutsche Institut, welches exklusiv durch das Schweizer Unternehmen mit der Inverkehrbringung beauftragt wurde. Die Mitarbeiter des Institutes haben die Verpflichtung, nach strengen wissenschaftlichen Grundsätzen zu agieren und jedes Stück Osmium mit einem Echtheitszertifikat auszustatten. 

Darüber hinaus unterhält das Osmium-Institut in Deutschland eine Datenbank, in der die Scans der im Verkehr befindlichen Stücke Osmium international abfragbar sind. Die Datenbank dient dem Zweck, einen Vergleich der Kristallstruktur eines real vorliegenden Stücks Osmium mit seinem Scan aus der Zertifizierung zu ermöglichen. Jeder Eigentümer von Osmium hat jederzeit das Recht, Daten über sein Osmium aus dieser Datenbank abzufragen, wenn er sich als Eigentümer des Osmiums ausweist. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage oder Eingabe des Osmium-Identification-Codes, welcher mit jedem Stück Osmium ausgeliefert wird. Der Osmium-Identification-Code ist ein achtstelliger Buchstaben- und Zahlencode. 

Durch die alleinige Inverkehrbringung von Osmium durch das Institut besteht ein Monopol, welches an das Monopol zur Kristallisation, also dem Verfahren, die Kristallstruktur des Osmiums zu verändern, gekoppelt ist. 

An das Monopol ist auch die Preisgestaltung gebunden, die in der Schweiz stattfindet. Osmium wird derzeit nicht über ein Handelssystem gehandelt. Der Preis wird nicht über einen Kurs abgebildet. Der Verdienst- und Marketingplan 

Jedoch fließen das Angebot an Rohosmium und die Nachfrage nach kristallinem Osmium in die Gestaltung des Preises maßgeblich ein. Der Preis wird jeden Tag unter Einbeziehung der folgenden wesentlichen Aspekte gebildet und veröffentlicht: 

Angebot an Rohosmium, Angebot an kristallinem Osmium Offcut zur erneuten Destillation, Optionsverträge zu Rohosmium, aktueller Lagerstand an Rohosmium, Zahl der Kristallisationsöfen, Strompreis, Kosten für Personal, Kosten für Sicherheit im Labor, Aufbau von Rücklagen, Kosten für Zertifizierung und Verpackung, Schnittpreise für kristallines Osmium, Nachfrage für kristallines Osmium, aktuelle Verkäufe von kristallinem Osmium sowie mehrere minder gewichtete Faktoren. Der wichtigste Aspekt zur täglichen Preisfindung ist die Ernterate. Unter der Ernterate versteht man diejenige Menge an Osmium, die nach der Züchtung der Kristalle verwendbar ist und nicht in den Prozess zurückgeführt werden muss. Denn der entstehende Ausschuss an nicht verwendbaren Kristallen muss mehrfach erneut destilliert und unter hohem technischem und monetärem Aufwand erneut kristallisiert werden. 

Osmium-Institute in anderen Ländern der Welt haben die Aufgabe, das Osmium vor Ort in den Verkehr zu bringen und die Echtheit zu zertifizieren. 

Empfehlungsgebercodes 

Der Empfehlungsgeber Code wird für zwei Zwecke verwendet. 

1.) Die Online Handelsplattform weist die entstehenden Provisionen dem Partner zu, dessen Empfehlungsgeber Code beim Kauf durch einen Kunden eingetragen wurde und ebenso den Partnern in Ebenen über ihm, die ebenfalls durch den Empfehlungsgeber Code an der Transaktion verdienen. 

2.) Empfehlungsgeber Codes sind notwendig, um die Marktstruktur zwischen Partnern und Käufern zu organisieren und eindeutige Zuordnungen in der Struktur zu schaffen. Die Kundenbewegungen werden zudem während des Entscheidungsprozesses des Kunden getrackt und im Osmium-Institut ausgewertet, um Phishing von Kunden zu verhindern und Zuweisungen zu kontrollieren und gegebenenfalls umzuschreiben. Die Osmium-Institute sind dem Grundsatz „Nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln“ verpflichtet. 

Partner B benötigt den Empfehlungsgeber Code eines bereits bestehenden Partners A für seine eigene Erst-Registrierung im Onboarding Prozess. Partner A gibt typischer Weise seinen Code an Partner B weiter, um diesen Partner in der wachsenden Struktur unter sich einzubinden. Im Onboarding Prozess definiert Partner B einen eigenen und eindeutigen Empfehlungsgeber Code zur Akquisition eigener Partner. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Onboarding Prozesses ist Partner B dem Partner A zugeordnet. 

Die auf diese Weise entstehende Struktur ist gleitend. Sie bildet eine Zahlungszuweisung ab, die sich über zwei Ebenen über der Transaktionsebene erstreckt. Sie beinhaltet keinerlei übergeordnete Hierarchie oder Weisungsbindung. Die Zahl der Ebenen ist auf zwei begrenzt, um eine Einordnung als Multilevelmarketing eindeutig zu vermeiden. 

Jeder Partner soll eine aktive Rolle im Aufbau der Tippgeberstruktur spielen und neue Partner für deren Wachstum finden. Dieser Prozess wird im Online-Sales-Tool dokumentiert, um neue Partner, die noch nicht eingebunden sind, für sich zu reservieren. Das Online-Sales Tool ist erreichbar über www.buy-Der Verdienst- und Marketingplan 

osmium.com und www.osmium-sales.com. Die Reservierung dauert sechs Monate an. Ab diesem Moment ist der neue Partner nicht mehr gebunden, wenn er nicht durch Anmeldung und Onboarding oder Unterzeichnung eines Vertrages abgeschlossen wurde. Der Verdienst- und Marketingplan 

Vermittlung von Verkäufen durch Tippgeber und Provisionierung 

Nach dem Abschluss des Onbaording-Prozesses hat jeder Partner Anspruch auf einen generellen Einkaufsrabatt von 6,0% für den Eigenbedarf. 

Beim Vermittlungsgeschäft wird die Ware über einen Handelspartner, die Onlineplattform eines Handelspartners, den Onlineshop www.buy-osmium.com unter Nutzung des Empfehlungsgeber Codes, eines QR-Codes oder eines Deeplinks gekauft. Der Verkauf wird durch den Landes-Instituts-Partner oder einen Einzelhändler oder über einen Großhandelspartner abgewickelt. 

Dem Tippgeber steht für die Vermittlung eines direkten Verkaufes oder eines Verkaufes durch einen Handelspartner eine Provision auf Basis des jeweiligen getätigten Umsatzes eines Kunden zu. 

Ebenenmodell für die Provisionsausschüttung: 

Derjenige Partner, dessen Empfehlungsgeber Code durch den Endkunden beim Kauf angegeben wurde, erhält eine Provision. Die Provision liegt immer bei 6,0%. Diese Ebene im fließenden Modell, in der ein Kauf getätigt wird und ein Empfehlungsgeber Code durch einen realen Kauf zugewiesen ist, wird Transaktionsebene (Ebene 0) genannt. 

In zwei Ebenen über der Transaktionsebene verdienen diejenigen Tippgeber an jeder Transaktion mit, die die entsprechende Struktur an Partnern in direkter Folge zueinander aufgebaut haben. 

Der Vermittler in der Transaktionsebene (Ebene 0) erhält 6,0% Provision, ungeachtet des Umstandes, ob er selber den Kauf für Eigenzwecke durchgeführt hat oder ob ein beliebiger Kunde unter Nutzung seines Empfehlungsgeber Codes gekauft hat. Auch er selbst muss bei einem Kauf für Eigenzwecke seinen eigenen Empfehlungsgeber Code eingeben, da er 100% des Endkundenpreises bezahlt und dann 6,0% als Tippgeberprovision auf den eigenen Kauf ausgeschüttet erhält. 

Vermittler, die nicht Einzelhändler oder Großhandelspartner werden, haben den Anspruch auf Auszahlungshöhen in gleicher Weise nach dem Osimodell, welches in einem separaten Dokument beschrieben ist. Damit können sich nicht nur Handelspartner, sondern auch Tippgeber bis zu 11 Prozent Auszahlungshöhe im Osimodell durch Vormonatsumsätze erarbeiten. Allerdings können sie keinen generellen Anspruch auf 11 Prozent durch Ernennung erhalten. 

Die direkt über der Transaktionsebene (Ebene 0) liegende Ebene wird Ebene 1 genannt. In ihr werden 3,0% Provision ausgeschüttet. Ebene 2 erhält 2,0%. 

Alle Provisionen werden in jeder Ebene prozentual allein auf den tatsächlich auf dem Konto des Händlers oder Inverkehrbringers eingegangenen, netto Endkundenverkaufspreis bezogen. Alle Provisionen werden in dem jeweils einer Transaktion folgenden Monat ausgeschüttet. Der Partner hat die Wahl, die Auszahlung in Form von Geld oder Osmium zu erhalten. Der Provisionsanspruch verfällt nicht. Im Falle der Auszahlung in Form von Osmium besteht zudem der Anspruch auf den Rabatt der Transaktionsebene. 

Der Osmium-Sales Server des deutschen Osmium Institutes listet alle Transaktionen und Provisionen eines jeden Partners auf und zeigt detailliert und aktuell seine Verdienste an, die zur Ausschüttung anstehen. Der Verdienst- und Marketingplan 

Das Osi-Modell 

Das Osimodell ist ein Punktemodell und gibt Tippgebern mit guter Vermittlungsperformance die Möglichkeit, den Einkaufsrabatt für Eigenbedarf, Einzelhandel und Großhandel zu erhöhen. 

Zudem regelt es eine erhöhte Provisions-Ausschüttung im Abrechnungsmonat in Bezug auf Umsätze im Vormonat. 

Das Modell ist in einem separierten Dokument beschrieben. 

Weitere Informationen: 

Für besonderen Einsatz oder das Werben besonders vieler Mitarbeiter vergibt ein Osmium-Institut auch besondere Incentives wie Reisen, Einladungen zu Veranstaltungen, Unterstützung bei eigenen Veranstaltungen, Dienstwagen oder andere Leistungen und Waren. Diese Incentives wechseln und sind auf der Seite www.osmium-sales.com zu sehen, wenn sie angeboten werden. 

Erhalten Sie weitere Informationen auf www.osmium-sales.com und www.osmium-dlc.com

  • Zugang zum Sales-Tool 
  • Erklärung des Onboarding-Prozesses 
  • Zugang zu den Verkaufsstrategieplänen 
  • Zugang zu Vorlagen, vorbereiteten Anschreiben und diversem Werbematerial 

Das Osi-Modell

Das Osimodell gibt Händlern und Großhändlern mit guter Verkaufsperformance die Möglichkeit, den Einkaufsrabatt für Eigenbedarf, Einzelhandel und Großhandel zu erhöhen. 

Der Osi-Account stellt jedoch kein Konto dar und Osis sind keine Währung. Es handelt sich um eine Punktevergabe im Belohnungsmodell, die, aus der Nähe zur Phonetik des Begriffes Osmium, Osi genannt wurde. 

Zu Beginn eines Kalendermonats hat jeder Partner eine bestimmte Zahl an Osis gesammelt. Sie werden zur Aktivierung von Rabattstufen aus dem Osi-Account des Partners am Anfang eines jeden Monats abgebucht. 

Maximal beträgt diese automatische Abbuchung durch das Abrechnungssystem 10.000 Osis. Sie steht für den maximalen Rabatt von 5,0% in diesem Monat. Sollten weniger als 10.000 Osis gesammelt sein, werden sie vollständig abgebucht. In diesem Fall ergibt sich der Rabatt aus einer linearen Staffel-Aufteilung in zehn Stufen. 

Für jeweils 1.000 Osis stehen 0,5% zusätzlicher Rabatt. Bei 3.000 Osis beträgt der Rabatt also zum Beispiel 1,5%. Sollten mehr als 10.000 Osis vorhanden sein oder innerhalb einer Rabattstufe ein Überhang entstanden sein, werden alle noch übrigen Osis auf den Folgemonat vorgetragen und gehen nicht verloren. 

Für die folgenden Leistungen erhält der Partner Osis eingetragen: 

1 Osi für jeweils 1,- Euro Umsatz für Käufe in der Transaktionsebene (Ebene 0) 

1 Osi für jeweils 10,- Euro Teamumsatz in der Ebene U1 (eine Ebene unter Ebene 0) 

1 Osi für jeweils 100,- Euro Teamumsatz in den Ebenen U2 bis U4 unter der Transaktionsebene 

100 Osis für jeden neuen Teilnehmer an Veranstaltungen 

200 Osis für das Werben eines neuen Handelspartners oder Vertriebspartners 

1.000 Osis für das eigene Ablegen und Bestehen der Prüfung zum zertifizierten Osmium-Partner 

5.000 Osis für Vertriebs- oder Handelspartner, die den Kurs zum Osmium-Ausbilder absolvieren 

Im Falle der Folgenden besonderen Umstände oder als Bonus kann das Osmium-Institut auch Osis vergeben, die zusätzlich verbucht werden: 

  • 500 Osis pro Krankheitstag 
  • 2.000 Osis am Geburtstag 
  • 10.000 Osis zur Geburt eines Kindes 
     

Solche freiwillige Zusatz-Osis können auch als feste monatliche Vergabe eingetragen werden: 

  • Für den besonderen Status als Juwelier werden 10.000 Osis pro Monat zugebucht 
  • Für den Betrieb eines Ladengeschäftes werden 10.000 Osis pro Monat zugebucht 
  • Für die Anstellung eines Vollzeitmitarbeiters werden 3.000 Osis pro Monat zugebucht 
  • Für den Status Großhandelspartner werden 10.000 Osis pro Monat zugebucht 
     

Auf Zusatz-Osis besteht kein Anspruch, auch wenn in einem ähnlichen Fall durch ein Osmium-Institut Osis vergeben wurden. 

Jeder Partner kann mit Eigenumsätzen den Rabatt auf Osmium-Produkte steigern. Als Händler bringt ihm dieser Umstand eine höhere Marge. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn ein hoher Umsatz im Folgemonat bevorsteht, aber vielleicht noch nicht genügend Osis bereitstehen, um die volle Marge zu erhalten. 

Der Partner kann Osis nutzen, um spezielle Incentives wie Reisen, Schulungen oder andere Leistungen kostenfrei zu erhalten, wenn sie im Onlineshop als mit Osis zahlbar angegeben sind. Stehen nicht genug Osis zur Verfügung muss für den gesamten Betrag ein anderes Zahlverfahren genutzt werden. 

Nicht genutzte Prozente zwischen 6% und 11%, die durch Osi-Sammeln nicht erwirtschaftet werden konnten, stehen ausschließlich dem direkt übergeordneten Partner zu, sofern dieser selber die 11% im aktuellen Monat erreicht hat. 

Grosshändler und Einzelhändlerregelung

Vereinbarung 

zwischen 

Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Florian Hauner, Kemmelallee 6, 82418 Murnau am Staffelsee 

nachfolgend „Osmium-Institut Deutschland“ genannt 

und 

dem Groß- oder Einzelhändler 

__________________________________________________ 

nachfolgend „Vertragspartner“ genannt 

Präambel 

Das Osmium-Institut Deutschland ist die international führende Organisation, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist. Ziel dieser Vereinbarung unter Monopoloffenlegung der Tätigkeit des Osmium-Instituts Deutschland ist es, kristallines Osmium weltweit in Verkehr zu bringen, wobei der Vertragspartner diese Tätigkeit aktiv unterstützt. Der Vertragspartner ist rechtlich, gesellschaftlich, dienst- und arbeitsvertraglich sowie in sonstiger Weise völlig unabhängig vom Osmium-Institut Deutschland und den Landes Osmium-Instituten. 

1. Allgemeine Informationen 

Das Osmium-Institut Deutschland verwendet im Umgang mit seinen Vertragspartnern eine Reihe von bestimmten Begriffen, die nachfolgend festgelegt werden und dann in dieser Vereinbarung Verwendung finden. 

1.1. Osmium-Institut Deutschland 

Osmium Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH, die international führende Organisation, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist. 

1.2. Onboarding 

Prozess zur Implementierung neuer Partner.

1.3. Onboardingprozess 

Der Onboardingprozess erfolgt, in dem der Vertragspartner zunächst auf der „OnlineHandelsplattform“ unter www.osmium-onboarding.com seine persönlichen Daten in die Datenbank eingibt und einen eigenen Empfehlungsgebercode individuell wählt. Danach erfolgt die Teilnahme an der Schulung und im Anschluss daran die Prüfung. Diejenige natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, die diese und alle weiteren Schritte im Onboardingprozess erfolgreich durchlaufen hat, erhält nach bestandener Prüfung vom Osmium-Institut Deutschland ein Zertifikat und wird damit als Partner geführt. 

1.4. Online-Sales-Tool 

Datenbank, in der jeder Tippgeber sowie jeder Einzel- oder Großhändler seine Interessenten hinterlegt hat, um sicherzustellen, dass, sollte dieser Interessent einen Kauf tätigen, dies bei seiner Provisionsberechnung berücksichtigt wird. Tätigt dieser Interessent binnen sechs Monaten nach der Aufnahme der Daten in diese Datenbank keinen Kauf, kann danach jeder Partner sich bemühen, mit diesem Kunden einen Kauf abzuschließen oder zu vermitteln. Der Tippgeber, der Einzel- oder Großhändler kann diese Frist beliebig oft verlängern, sofern das Osmium-Institut Deutschland dem zustimmt. 

1.5. Osmium 

Zertifiziertes, kristallines Osmium. 

1.6. Partner 

Juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrerer Personen, die den Onboarding Prozess des Osmium-Instituts Deutschland erfolgreich durchlaufen haben, darunter auch Tippgeber. 

1.7. Handelspartner 

Handelspartner sind die Vertragspartner. 

1.8. Grammpreis 

Der Grammpreis ist der jeweils in Schweizer Franken angegebene reine Materialpreis pro Gramm kristallisierten Osmiums. 

1.9. Endkundenverkaufspreis 

Der Endkundenverkaufspreis wird in Landeswährung des Käufers im Onlineshop (www.buyosmium.com) angegeben. Der Endkundenverkaufspreis ist die Summe aus dem Grammpreis und den individuellen Verarbeitungskosten zu einem jeden Stück Osmium im Onlineshop des Osmium-Instituts Deutschland. 

1.10. Rabatt 

Die Differenz zwischen dem herabgesetzten Preis zu dem ein Partner Osmium kaufen kann und dem Endkundenverkaufspreis. Der Rabatt wird dem Partner entsprechend seines Status zugebilligt und liegt zwischen 6 und 11 %. 

1.11 Tippgeber 

Juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigung oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrere Personen, durch deren ursächlichen Hinweis ein Verkauf erfolgte oder ein neuer Partner gewonnen wurde. Tippgeber können auch Einzelhändler oder Großhandelspartner sein. In diesem Fall ist die Einzel- bzw. Großhandelspartnervereinbarung maßgebend.

1.12. Einzelhändler 

Juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrerer Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung kristallines Osmium verkaufen. 

1.13. Großhändler 

Juristische oder natürliche Person oder Personenvereinigung oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrerer Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung kristallines Osmium verkaufen und seitens des Osmium-Instituts Deutschland oder des zuständigen Landes-Instituts als Großhändler zugelassen worden sind. 

1.14. Empfehlungsgebercode 

Ein Code aus mehreren Buchstaben, der auch ein Wort bilden darf, welches einen Groß- oder Einzelhandelspartner in der Struktur eineindeutig zuordnet. Verwendet wird zur Zuordnung auch ein QR Code (Quick-Response, quadratische Matrix aus weißen und schwarzen Quadraten, die die kodierten Daten binär darstellen) oder ein Deeplink (Verweisung unmittelbar auf eine ganz bestimmte „tieferliegende“ Unterseite einer Internetpräsenz oder webbasierten Anwendung), der von einer Internetseite aus direkt in die dem Empfehlungsgeber zugehörige Region des Onlineshops verzweigt. 

1.15. Online-Training 

Um den Nachweis erbringen zu können, Fachwissen im Umgang mit Osmium erlangt zu haben, ist jeder potenzielle, zukünftige Partner verpflichtet, im Netz unter www.osmium-academy.com eine Schulung des Osmium-Instituts Deutschland zu absolvieren und die dazu gehörige Prüfung zu bestehen. 

2. Monopoloffenlegung kristallines Osmium 

2.1. Osmium als Edelmetall 

Osmium ist ein Edelmetall und wird international gehandelt. Es kommt in Platinminen vergesellschaftet mit Platin vor. Angeboten wird Osmium dort oft als sogenannte Verbindung, so zum Beispiel als Osmiumtetroxid. Osmium wird metallurgisch von anderen Metallen getrennt und ist erst nach einigen Verarbeitungsschritten rein genug, um genutzt werden zu können. Die reine Form des Osmiums wird nicht, wie man es von anderen Edelmetallen gewohnt ist, in Barren gegossen, sondern in Flaschen abgefüllt. Man nennt es in diesem Stadium den sogenannten Osmium-Schwamm. Osmium-Schwamm ist die Rohform von Osmium, die auch zur Kristallisation genutzt wird. Unter dem Kristallisationsprozess versteht man den Vorgang der Umlagerung von Atomen im Kristall zur Erzeugung einer neuen Kristallstruktur. Mit der Änderung der Kristallstruktur verändern sich auch die chemischen und physikalischen Eigenschaften. 

2.2. Kristallines Osmium 

Diese Monopoloffenlegung bezieht sich allein auf kristallines Osmium. 

2.3. Kristallisation von Osmium 

Der Prozess der Kristallisation ist in der wissenschaftlichen Fachwelt nicht allgemein bekannt und steht anderen Unternehmen nicht zur Verfügung. Kristallines Osmium wird deshalb ausschließlich durch das Osmium Institut Deutschland in den Verkehr gebracht. Osmium in seiner kristallinen Form ist für das Osmium Institut Deutschland nur über eine einzige Quelle in der Schweiz erhältlich. Den komplexen Prozess der Kristallisation von Osmium beherrscht derzeit nur der Anbieter in der Schweiz. 

2.4. Die Exklusivvereinbarung 

Das Osmium-Institut Deutschland hat mit dem Anbieter in der Schweiz eine Exklusivvereinbarung ohne Laufzeitbeschränkung geschlossen. Zweck der Vereinbarung ist eine geregelte Inverkehrbringung über das Osmium-Institut Deutschland, welches exklusiv durch das Schweizer Unternehmen mit der Inverkehrbringung beauftragt wurde. Die Mitarbeiter des Institutes haben die Verpflichtung nach strengen wissenschaftlichen Grundsätzen zu agieren und jedes Stück Osmium mit einem 

Echtheitszertifikat auszustatten. 

2.5. Die Datenbank 

Darüber hinaus unterhält das Osmium-Institut Deutschland eine Datenbank, in der die Scans der im Verkehr befindlichen Stücke Osmium international abfragbar sind. Die Datenbank dient dem Zweck, einen Vergleich der Kristallstruktur eines real vorliegenden Stücks Osmium mit seinem Scan aus der Zertifizierung, zu ermöglichen. Jeder Eigentümer von Osmium hat jederzeit das Recht, Daten über sein Osmium aus dieser Datenbank abzufragen, wenn er sich als Eigentümer des Osmiums ausweist. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage oder Eingabe des Osmium-Identification-Codes, welcher mit jedem Stück Osmium ausgeliefert wird. Der Osmium-Identification-Code ist ein achtstelliger Buchstaben- und Zahlencode. 

2.6. Das Monopol 

Durch die alleinige Inverkehrbringung von Osmium durch das Osmium-Institut Deutschland besteht ein Monopol, welches an das Monopol zur Kristallisation, also dem Verfahren, die Kristallstruktur des Osmiums zu verändern, gekoppelt ist. 

3. Die Preisgestaltung 

3.1. Kein Handel in einem Handelssystem 

An das Monopol ist auch die Preisgestaltung gebunden, die in der Schweiz stattfindet. Osmium wird derzeit nicht über ein Handelssystem gehandelt. Der Preis wird nicht über einen Kurs abgebildet. Jedoch fließen das Angebot an Rohosmium und die Nachfrage nach kristallinem Osmium in die Gestaltung des Preises maßgeblich ein. 

3.2. Preistransparenz 

Der Preis wird jeden Tag unter Einbeziehung der folgenden wesentlichen Aspekte gebildet und veröffentlicht: 

Angebot an Rohosmium, Angebot an kristallinem Osmium Offcut zur erneuten Destillation, Optionsverträge zu Rohosmium, Aktueller Lagerstand an Rohosmium, Zahl der Kristallisationsöfen, Strompreis, Kosten für Personal, Kosten für Sicherheit im Labor, Aufbau von Rücklagen, Kosten für Zertifizierung und Verpackung, Schnittpreise für kristallines Osmium, Nachfrage für kristallines Osmium, aktuelle Verkäufe von kristallinem Osmium sowie mehrere minder gewichtete Faktoren. 

3.3. Ernterate als Aspekt der Preisfindung 

Der wichtigste Aspekt zur täglichen Preisfindung ist die Ernterate. Unter der Ernterate versteht man diejenige Menge an Osmium, die nach der Züchtung der Kristalle verwendbar ist und nicht in den Prozess zurückgeführt werden muss. Der entstehende Ausschuss an nicht verwendbaren Kristallen muss mehrfach erneut destilliert und unter hohem technischem und monetärem Aufwand erneut kristallisiert werden. 

4. Die Vertragspartner 

4.1. Das Osmium-Institut Deutschland 

Das Osmium-Institut ist die mit einem Monopol ausgestattete Gesellschaft in Rechtsform der deutschen GmbH, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist. Das Osmium-Institut Deutschland baut weltweit eine Struktur auf, die zum einen in möglichst vielen Ländern der Erde ein Osmium-Institut mit nachgeordneten Landeshandelspartnern als Groß- und Einzelhandelspartnern sowie Tippgeber etabliert, die Schulung sowie Zertifizierung dieser Geschäftspartner betreibt und zum anderen kristallines Osmium weltweit zertifiziert und zu den jeweiligen Landesinstituten versendet. Darüber hinaus führt das Osmium-Institut Deutschland die entsprechende Datenbank, in der alle vom Osmium-Institut Deutschland in Verkehr gebrachten Stücke kristallinen Osmiums zertifiziert und diese Zertifikate mittels eines Codes gespeichert sind. 

4.2. Der Einzelhändler 

Der Einzelhändler ist eine juristische oder natürliche Person, eine Personengesellschaft oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrerer Personen. Einzelhändler kann nur sein, wer zuvor erfolgreich den Onboardingprozess nebst entsprechender Schulung und bestandener Prüfung unter ausdrücklicher Anerkennung der vom Osmium-Institut Deutschland aufgestellten Bedingungen absolviert hat. Der Einzelhändler ist weder Angestellter noch Mitarbeiter des Osmium-Instituts Deutschland. Er tritt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber den Kunden auf. 

4.3. Der Großhändler 

Juristische oder natürliche Person oder Personenvereinigung oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrerer Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung kristallines Osmium verkaufen und seitens des Osmium-Instituts Deutschland oder des zuständigen Landes-Instituts als Großhändler zugelassen worden sind. Voraussetzung für die Einstufung als Großhändler in Deutschland ist zum einen ein Antrag an das Osmium-Institut Deutschland und in allen anderen Ländern an das jeweils zuständige Landes-Institut, sofern bereits ein Osmium-Institut etabliert wurde. Der Antrag kann von jedem Einzelhändler gestellt werden, der die entsprechenden Voraussetzungen in Gestalt eines vom Osmium-Instituts Deutschland festgelegten Mindestumsatzes innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erfüllt. Das Osmium-Institut Deutschland und nach Abstimmung mit dem Osmium-Institut Deutschland auch die jeweiligen Landes Institute sind frei darin, Anträge ohne Begründung abzulehnen. Ein Anspruch auf Einstufung als Großhändler besteht nicht. Großhändler kann nur sein, wer zuvor erfolgreich den Onboardingprozess nebst entsprechender Schulung und bestandener Prüfung unter ausdrücklicher Anerkennung der vom Osmium-Institut Deutschland aufgestellten Bedingungen absolviert hat.

5. Rechte und Pflichten des Handelspartners 

5.1. Partnerstatus 

Der Handelspartner muss vom Institut als Vertragspartner zugelassen sein. Dieser Vertrag wird erst mit Bestehen der Prüfung rechtswirksam. Aus diesem Grund ist auch die Zulassung als Vertragspartner an das Bestehen der Prüfung gebunden. 

5.2. Mögliche Doppelfunktion 

Als Partner kann der Einzel- oder Großhändler auch Tippgeber sein. Ist der Einzel- oder Großhandelspartner auch Tippgeber, richten sich seine Ansprüche aus der Tätigkeit als Tippgeber ausschließlich nach der Einzel- bzw. Großhandelspartnervereinbarung. 

5.3. Weisungsfreiheit 

Der Vertragspartner ist nicht weisungsgebunden. Eine Ausnahme stellt die Preisbindung an die jeweiligen Preise der Internetseite www.osmium-preis.de dar. Sollte der Händler eigenmächtig Preise im Verkauf verändern, so kann er ohne weitere Nennung von Gründen seinen Status verlieren. In diesem Fall wird er nicht mehr beliefert und verliert den Anspruch, Dokumente des Osmium-Institutes verwenden zu dürfen. Zudem kann eine Strafe in Höhe der zugebilligten Preisunterschiede durch das Osmium-Institut verhängt werden. 

5.4. Kein Gebietsschutz und kein Vertretungsrecht 

Der Vertragspartner hat weder Gebietsschutz noch ein Vertretungsrecht. Er darf keine Erklärung mit Wirkung für und gegen das Osmium-Institut Deutschland abgeben oder annehmen und auch nicht im Namen des Osmium-Instituts Deutschland oder eines Landes Instituts auftreten oder handeln. 

5.5. Aufgabe des Vertragspartners 

Aufgabe des Vertragspartners ist es, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Verkäufe von kristallinem Osmium durchzuführen. Das geschieht in dem der Vertragspartner entweder potenzielle neue Partner für das Osmium-Institut Deutschland oder potentielle Endkunden mit deren ausdrücklichem Einverständnis unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen so benennt, dass das Osmium-Institut Deutschland dadurch in die Lage versetzt wird, entweder (bei der Benennung möglicher Partner) einen Onboardingprozess durchzuführen oder an Endkunden kristallines Osmium zu verkaufen. Der Vertragspartner erwirbt in seiner Funktion als Einzelhändler oder Großhändler kristallines Osmium bei seinem zuständigen Landes-Osmium-Institut mit dem Zweck des Weiterverkaufs an Händler oder Endkunden. 

5.6. Nachweisverzeichnis 

Der Vertragspartner hat ein Verzeichnis über die von ihm getätigten Verkäufe von kristallinem Osmium zu führen und dieses auf Anforderung des Osmium-Instituts Deutschland jederzeit unverzüglich, vollständig und kostenfrei gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland offen zu legen. 

5.7. Prüfung 

Ein fehlender Nachweis über Teilnahme und Bestehen der Hauptprüfung sowie jeder weiteren Auffrischungs-Prüfung zur Erweiterung des für die Durchführung der Aufgaben nötigen Fachwissens führt nach Ablauf von sechs Monaten nach Einladung zur Prüfung zum Verfall des Rechts auf Bezug von Provisionen jedweder Art. Es besteht keine Möglichkeit des Refunds nach dem Nachholen einer Prüfung. Jedoch werden die Provisionsmodelle mit Bestehen, ab dem Tag des Bestehens aller Prüfungen wieder in Kraft gesetzt. Missachtung der Auffrischung des Fachwissens kann nach dem Ermessen des Osmium-Institutes zum Ausschluss aus dem Vertriebsnetzwerk führen. Im Falle von Streitigkeiten ist die Osmium-World-Council OWC GmbH die Schiedsstelle. 

6. Rabatte des Vertragspartners 

6.1. Erfolgreicher Onboardingprozess 

Führt das Osmium-Institut Deutschland einen Onboardingprozess für einen neuen Partner durch, so muss dieser Onboardingprozess erfolgreich vom neuen Partner durchlaufen werden. Dann muss dieser 

neue Partner seinerseits kristallines Osmium in den Verkehr bringen, um einen Provisionsanspruch auszulösen. 

6.2. Entstehen eines Provisionsanspruches 

Benennt der Vertragspartner einen Endkunden im Ausland, so wird ein Provisionsanspruch basierend auf dem Netto-Preis, den der Endkunde beim Osmium-Institut Deutschland zahlt, nur dann ausgelöst, wenn dieser Endkunde kristallines Osmium kauft, abnimmt und bezahlt. Das gilt sowohl für die Vermittlung eines direkten Verkaufes als auch für die Vermittlung eines Verkaufes durch einen Handelspartner. 

6.3. Unterrichtungspflicht 

Von den nach Ziffer 6.1. oder 6.2. zu Stande gekommenen Geschäften wird das Osmium-Institut Deutschland den Vertragspartner unterrichten. 

6.4. Vermittlungsgeschäft im Ausland 

Beim Vermittlungsgeschäft wird die Ware über einen Handelspartner, die Onlineplattform eines Handelspartners, den Onlineshop www.buy-osmium.com unter Nutzung des Empfehlungsgeber Codes, eines QR-Codes oder eines Deeplinks gekauft. Der Verkauf wird durch den Landes-Instituts-Partner, einen Einzelhändler oder über einen Großhandelspartner im Ausland abgewickelt. 

7. Berechnung, Fälligkeit und Auszahlung der Provision 

7.1. Ebene 0 

Der Tippgeber erhält eine einmalige Provision in Höhe von 6% auf den Netto-Endverkaufspreis auf alle von ihm selbst beim Osmium-Institut Deutschland getätigten Eigenbedarfskäufe (Ebene 0). Dabei stellt der Verkauf von kristallinem Osmium durch das Osmium-Institut Deutschland gegenüber dem Käufer stets die Ebene 0 dar. Die Ebenen werden vom Käufer ausgehend gezählt. 

7.2. Ebene 1 

Erbringt der Tippgeber einen Nachweis, der zum erfolgreichen Onboarding eines neuen Partners führt und tätigt dieser neue Partner dann erfolgreiche Verkäufe von kristallinem Osmium, so erhält der Tippgeber von diesen Geschäften eine Provision in Höhe von 3% auf den Netto-Endverkaufspreis (Ebene 1).

7.3. Ebene 2 

Erbringt der Tippgeber einen Nachweis, der zum erfolgreichen Onboarding eines neuen Tippgebers beim Osmium-Institut Deutschland führt und kauft dieser neue Tippgeber dann seinerseits für seinen Eigenbedarf kristallines Osmium oder erbringt dieser neue Tippgeber seinerseits einen Nachweis, der zum erfolgreichen Onboarding eines neuen Partners beim Osmium-Institut Deutschland führt und tätigt dieser neue Partner dann erfolgreiche Verkäufe von kristallinem Osmium, so erhält der Tippgeber von diesen Geschäften eine Provision in Höhe von 2% auf den Netto-Endverkaufspreis (Ebene 2). 

7.4. Unbare Auszahlung 

Die Provision wird nach den vorstehenden Regelungen seitens des Osmium-Instituts Deutschland unter Berücksichtigung der Provisionsebenen abgerechnet und zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern der Vertragspartner als Tippgeber gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland nicht qualifiziert nachgewiesen hat, dass er nicht umsatzsteuerpflichtig bzw. von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, auf ein vom Tippgeber zuvor benanntes und auf ihn lautendes Konto überwiesen. Es erfolgt keine Barauszahlung von Provisionen. Die Provision ist fällig in dem einer Transaktion folgenden Monat. 

7.5. Listing 

Die zur Auszahlung anstehenden Provisionen eines jeden Partners werden – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – auf Basis der getätigten Verkäufe im Osmium-Sales Server des Osmium-Instituts Deutschland gelistet. 

8. Marketing und Werbung 

Der Vertragspartner darf Marketing- und Werbemaßnahmen nur nach vorheriger Genehmigung seitens des Osmium-Instituts Deutschland durchführen. Die vorherige Genehmigung hat in Textform zu erfolgen. Marketing- und Werbemaßnahmen seitens des Vertragspartners dürfen nur nach den Vorgaben des Osmium-Instituts Deutschland und nur unter Verwendung von Material, das entweder ausschließlich vom Osmium-Institut Deutschland ausdrücklich dafür zur Verfügung gestellt oder von diesem auf Verwendung seitens des Vertragspartners geprüft und für Marketing- und Werbezwecke ausdrücklich diesem dafür in Textform freigegeben wurde, erfolgen. 

9. Internetauftritt und Auftritt/Präsenz in sonstigen elektronischen Medien 

Jeder Internetauftritt des Vertragspartners als Vertragspartner ist zuvor seitens des Osmium-Instituts Deutschland zu genehmigen. Hinsichtlich der Darstellungen und verwendeten Unterlagen gelten die Regelungen zu Ziffer 8. Gleiches gilt für den Auftritt/Präsenz oder jede sonstige Darstellung in anderen elektronischen Medien, gleich welcher Art, auch nicht-kommerziell. 

10. Kosten des Vertragspartners 

Der Vertragspartner trägt alle bei ihm anfallenden Kosten, auch hinsichtlich Präsentationen, Werbung, Internetauftritt, Reisekosten etc. selbst. 

11. Wettbewerbsabreden 

Wettbewerbsabreden oder Wettbewerbsbeschränkungen bestehen nicht.

12. Laufzeit und Kündigung 

12.1. Laufzeit 

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 

12.2. Kündigungsfrist 

Jede Partei kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Quartalsende kündigen. 

12.3. Fristlose Kündigung 

Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen wesentliche Regelungen dieses Vertrages verstoßen wird. 

12.4. Textformerfordernis 

Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. 

13. Sonstige Bestimmungen 

13.1. Ergänzende Regelungen 

Sollten ergänzende Regelungen vereinbart sein, müssen sie verpflichtend in einem Anhang an diesen Vertrag geheftet werden. 

13.2. Deutsches Recht 

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

13.3. Deutsche Vertragssprache 

Die Vertragssprache ist deutsch. 

13.4. Gerichtsstand 

Der Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München 

13.5. Keine Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren 

Das Osmium-Institut Deutschland nimmt nicht am EU-Streitbeilegungsverfahren oder an sonstigen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil und ist dazu auch nicht verpflichtet. 

13.6. Textformerfordernis 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail reicht dazu aus). Diese gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst. 

13.7. Keine Abtretung 

Ansprüche des Vertragspartners gegen das Osmium-Institut Deutschland und/oder dessen Mitarbeitern – gleich aus welchem Rechtsgrund – können nur mit Zustimmung des Osmium-Instituts Deutschland und nur in Textform an Dritte abgetreten werden. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. 

13.8. Vorverträge 

Mit Unterschrift unter diesen Vertrag wird jedweder vormals zwischen den Parteien geschlossener Vertrag beendet. Es wird vereinbart, dass damit keine gegenseitigen Ansprüche jedweder Art mehr bestehen. 

13.9. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt dann eine solche Regelung, die den von den Parteien mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Ziele entspricht, soweit dies rechtlich zulässig und möglich ist. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke. Die ersetzende Bestimmung gilt sodann als von Anfang (bzw. vom Zeitpunkt der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit) an vereinbart. 

14. Unterschriften 

Ort:_________________________                         Ort:_______________________  

Datum:______________________                         Datum:____________________

____________________________________           ____________________________________

Unterschrift Osmium-Institut Deutschland             Unterschrift Groß- oder Einzelhändler 

Tippgeberregelung

Vereinbarung 

zwischen 

Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Florian Hauner, Kemmelallee 6, 82418 Murnau am Staffelsee 

nachfolgend „Osmium-Institut Deutschland“ genannt 

und 

__________________________________________________ 

nachfolgend „Tippgeber“ genannt 

Präambel 

Das Osmium-Institut Deutschland ist die international führende Organisation, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist. Ziel dieser Vereinbarung unter Monopoloffenlegung der Tätigkeit des Osmium-Instituts Deutschland ist es, kristallines Osmium weltweit in Verkehr zu bringen, wobei der Tippgeber diese Tätigkeit aktiv unterstützt. Der Tippgeber ist rechtlich, gesellschaftlich, dienst- und arbeitsvertraglich sowie in sonstiger Weise völlig unabhängig vom Osmium-Institut Deutschland. 

1. Allgemeine Informationen 

Das Osmium-Institut Deutschland verwendet im Umgang mit seinen Vertragspartnern eine Reihe von bestimmten Begriffen, die nachfolgend festgelegt werden und dann in dieser Vereinbarung Verwendung finden. 

1.1. Osmium-Institut Deutschland 

„Osmium Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH“ ist die international führende Organisation, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist. 

1.2. Onboarding 

Prozess zur Implementierung neuer Partner. 

1.3. Onboardingprozess 

Der Onboardingprozess erfolgt, in dem der Tippgeber zunächst auf der „Online-Handelsplattform“ unter www.osmium-onboarding.com seine persönlichen Daten in die Datenbank eingibt und einen eigenen Empfehlungsgebercode individuell wählt. Danach erfolgt die Teilnahme an der Schulung und im Anschluss daran die Prüfung. Diejenige natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, die diese und alle weiteren Schritte des Onboardingprozesses erfolgreich durchlaufen hat, erhält nach bestandener Prüfung vom Osmium-Institut Deutschland ein Zertifikat und wird damit als Partner geführt. 

1.4. Online-Sales-Tool 

Datenbank, in der der Tippgeber, der Einzel- oder Großhändler seine Interessenten hinterlegt hat, um sicherzustellen, dass, sollte dieser Interessent einen Kauf tätigen, dies bei seiner Provisionsberechnung berücksichtigt wird. Tätigt dieser Interessent binnen sechs Monaten nach der Aufnahme der Daten in diese Datenbank keinen Kauf, kann danach jeder Partner sich bemühen, mit diesem Kunden einen Kauf abzuschließen oder zu vermitteln. Der Tippgeber, der Einzel- oder Großhändler kann diese Frist beliebig oft verlängern lassen, sofern das Osmium-Institut Deutschland dem zustimmt. 

1.5. Osmium 

Zertifiziertes, kristallines Osmium. Element mit der Ordnungszahl 76 in der natürlichen Isotopenmischung und einer Reinheit von über 99,9995 Prozent. 

1.6. Partner 

Juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigungen, die den Onboarding Prozess des Osmium-Instituts Deutschland erfolgreich durchlaufen haben, darunter auch Tippgeber. 

1.7. Grammpreis 

Der Grammpreis ist der jeweils in Schweizer Franken angegebene reine Materialpreis pro Gramm kristallisierten Osmiums. 

1.8. Endkundenverkaufspreis 

Der Endkundenverkaufspreis wird in Landeswährung des Käufers im Onlineshop (www.buy-osmium.com) angegeben. Der Endkundenverkaufspreis ist die Summe aus dem Grammpreis und den individuellen Verarbeitungskosten zu einem jeden Stück Osmium im Onlineshop des Osmium-Instituts Deutschland oder dem Onlineshop eines Großhändlers. 

1.9. Rabatt 

Die Differenz zwischen dem herabgesetzten Preis zu dem ein Handelspartner Osmium kaufen kann und dem Endkundenverkaufspreis. Der Rabatt wird dem Partner entsprechend seines Status zugebilligt. 

1.10 Tippgeber 

Juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigung, durch deren ursächlichen Hinweis ein Verkauf erfolgte oder ein neuer Partner gewonnen wurde. Tippgeber können auch Einzelhändler oder Großhändler sein. In diesem Fall ist die Einzel- bzw. Großhändlervereinbarung maßgebend. 

1.11. Empfehlungsgebercode 

Ein Code aus mehreren Buchstaben, der auch ein Wort bilden darf, welches einen Tippgeber in der Struktur eineindeutig zuordnet. Verwendet wird zur Zuordnung zudem auch ein QR Code (Quick-Response, quadratische Matrix aus weißen und schwarzen Quadraten, die die kodierten Daten binär darstellen) oder ein Deeplink (Verweisung unmittelbar auf eine ganz bestimmte „tieferliegende“ Unterseite einer Internetpräsenz oder webbasierten Anwendung), der von einer Internetseite aus direkt in die dem Empfehlungsgeber zugehörige Region des Onlineshops verzweigt. 

1.12. Online-Training 

Um den Nachweis erbringen zu können, Fachwissen im Umgang mit Osmium erlangt zu haben, ist jeder potentielle, zukünftige Partner verpflichtet, im Netz unter www.osmium-academy.com eine Schulung des Osmium-Instituts Deutschland zu absolvieren und die dazu gehörige Prüfung erfolgreich abzulegen.

2. Monopoloffenlegung kristallines Osmium 

2.1. Osmium als Edelmetall 

Osmium ist ein Edelmetall und wird international gehandelt. Es kommt in Platinminen vergesellschaftet mit Platin vor. Angeboten wird Platin dort oft als sogenannte Verbindung, so zum Beispiel als Osmiumtetroxid. Osmium wird metallurgisch von anderen Metallen getrennt und ist erst nach einigen Verarbeitungsschritten rein genug, um genutzt werden zu können. Die reine Form des Osmiums wird nicht, wie man es von anderen Edelmetallen gewohnt ist, in Barren gegossen, sondern in Flaschen abgefüllt. Man nennt es in diesem Stadium den sogenannten Osmium-Schwamm. Osmium-Schwamm ist die Rohform von Osmium, die auch zur Kristallisation genutzt wird. Unter dem Kristallisationsprozess versteht man den Vorgang der Umlagerung von Atomen im Kristall zur Erzeugung einer neuen Kristallstruktur. Mit der Änderung der Kristallstruktur verändern sich auch die chemischen und physikalischen Eigenschaften. 

2.2. Kristallines Osmium 

Diese Monopoloffenlegung bezieht sich allein auf kristallines Osmium. 

2.3. Kristallisation von Osmium 

Kristallines Osmium wird ausschließlich durch das Osmium Institut Deutschland in den Verkehr gebracht. Osmium in seiner kristallinen Form ist für das Osmium Institut Deutschland nur über eine einzige Quelle in der Schweiz erhältlich. 

2.4. Die Exklusivvereinbarung 

Das Osmium-Institut Deutschland hat mit dem Anbieter in der Schweiz eine Exklusivvereinbarung ohne Laufzeitbeschränkung geschlossen. Zweck der Vereinbarung ist eine geregelte Inverkehrbringung über das Osmium-Institut Deutschland, welches exklusiv durch das Schweizer Unternehmen mit der Inverkehrbringung beauftragt wurde. Die Mitarbeiter des Institutes haben die Verpflichtung nach strengen wissenschaftlichen Grundsätzen zu agieren und jedes Stück Osmium mit einem Echtheitszertifikat auszustatten. 

2.5. Die Datenbank 

Darüber hinaus unterhält das Osmium-Institut Deutschland eine Datenbank, in der die Scans der im Verkehr befindlichen Stücke Osmium international abfragbar sind. Die Datenbank dient dem Zweck, einen Vergleich der Kristallstruktur eines real vorliegenden Stücks Osmium mit seinem Scan aus der Zertifizierung, zu ermöglichen. Jeder Eigentümer von Osmium hat jederzeit das Recht, Daten über sein Osmium aus dieser Datenbank abzufragen, wenn er sich als Eigentümer des Osmiums ausweist. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage oder Eingabe des Osmium-Identification-Codes, welcher mit jedem Stück Osmium ausgeliefert wird. Der Osmium-Identification-Code ist ein achtstelliger Buchstaben- und Zahlencode. 

2. 6. Das Monopol 

Durch die alleinige Inverkehrbringung von Osmium durch das Osmium-Institut Deutschland besteht ein Monopol, welches an das Monopol zur Kristallisation, also dem Verfahren, die Kristallstruktur des Osmiums zu verändern, gekoppelt ist. 

3. Die Preisgestaltung 

3.1. Kein Handel in einem Handelssystem 

An das Monopol ist auch die Preisgestaltung gebunden, die in der Schweiz stattfindet. Osmium wird derzeit nicht über ein Handelssystem gehandelt. Der Preis wird nicht über einen Kurs abgebildet. Jedoch fließen das Angebot an Rohosmium und die Nachfrage nach kristallinem Osmium in die Gestaltung des Preises maßgeblich ein. 

3.2. Preistransparenz 

Der Preis wird jeden Tag unter Einbeziehung der folgenden wesentlichen Aspekte gebildet und veröffentlicht: 

Angebot an Rohosmium, Angebot an kristallinem Osmium, Offcut zur erneuten Destillation, Optionsverträge zu Rohosmium, Aktueller Lagerstand an Rohosmium, Zahl der Kristallisationsöfen, Strompreis, Kosten für Personal, Kosten für Sicherheit im Labor, Aufbau von Rücklagen, Kosten für Zertifizierung und Verpackung, Schnittpreise für kristallines Osmium, Nachfrage für kristallines Osmium, aktuelle Verkäufe von kristallinem Osmium sowie mehrere minder gewichtete Faktoren. 

3.3. Ernterate als Aspekt der Preisfindung 

Der wichtigste Aspekt zur täglichen Preisfindung ist die Ernterate. Unter der Ernterate versteht man diejenige Menge an Osmium, die nach der Züchtung der Kristalle verwendbar ist und nicht in den Prozess zurückgeführt werden muss. Der entstehende Ausschuss an nicht verwendbaren Kristallen wird Offcut genannt und muss mehrfach erneut destilliert und unter hohem technischem und monetärem Aufwand erneut kristallisiert werden. 

4. Die Vertragspartner 

4.1. Das Osmium-Institut Deutschland 

Das Osmium-Institut ist die mit einem Monopol ausgestattete Gesellschaft in Rechtsform der deutschen GmbH, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist. Das Osmium-Institut Deutschland baut weltweit eine Struktur auf, die zum einen in möglichst vielen Ländern der Erde ein Osmium-Institut mit nachgeordneten Landeshandelspartnern als Groß- und Einzelhandelspartnern sowie Tippgeber etabliert, die Schulung sowie Zertifizierung dieser Geschäftspartner betreibt und zum anderen kristallines Osmium weltweit zertifiziert und zu den jeweiligen Landesinstituten versendet. Darüber hinaus führt das Osmium-Institut Deutschland die entsprechende Datenbank, in der alle vom Osmium-Institut Deutschland in Verkehr gebrachten Stücke kristallinen Osmiums zertifiziert und diese Zertifikate mittels eines Codes gespeichert sind. 

4.2. Der Tippgeber 

Der Tippgeber ist eine juristische oder natürliche Person, eine Personengesellschaft oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrerer Personen. Tippgeber kann nur sein, wer zuvor erfolgreich den Onboardingprozess nebst entsprechender Schulung und bestandener Prüfung unter ausdrücklicher Anerkennung der vom Osmium-Institut Deutschland aufgestellten Bedingungen absolviert hat. Der Tippgeber ist weder Angestellter noch Mitarbeiter des Osmium-Instituts Deutschland. 

5. Rechte und Pflichten des Tippgebers 

5.1. Partnerstatus 

Der Tippgeber muss vom Institut als Partner zugelassen sein. 

5.2. Mögliche Doppelfunktion 

Als Partner kann der Tippgeber neben seiner Funktion als Tippgeber auch Einzel- oder Großhändler sein. Ist der Tippgeber auch Einzel- oder Großhändler, richten sich die Ansprüche als Tippgeber ausschließlich nach der Einzel- bzw. Großhändlervereinbarung. 

5.3. Weisungsfreiheit 

Der Tippgeber ist nicht weisungsgebunden. 

5.4. Kein Gebietsschutz und kein Vertretungsrecht 

Der Tippgeber hat weder Gebietsschutz noch ein Vertretungsrecht. Er darf keine Erklärung mit Wirkung für und gegen das Osmium-Institut Deutschland abgeben oder annehmen und auch nicht im Namen des Osmium-Instituts Deutschland auftreten oder handeln. 

5.5. Aufgabe des Tippgebers 

Aufgabe des Tippgebers ist es, dem Osmium-Institut Deutschland, einem Landes-Instituts-Partner oder einem Großhändler Interessenten und potenzielle Käufer von Osmium zuzuführen. Das geschieht in dem der Tippgeber entweder potentielle neue Partner für das Osmium-Institut Deutschland oder potentielle Endkunden mit deren ausdrücklichem Einverständnis unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen so benennt, dass das Osmium-Institut Deutschland dadurch in die Lage versetzt wird, entweder (bei der Benennung möglicher Partner) einen Onboardingprozess durchzuführen oder an Endkunden kristallines Osmium zu verkaufen. Dabei muss der Tippgeber die von ihm geworbenen Interessenten und potenziellen Käufer über seinen Empfehlungsgebercode informieren und diese darauf hinweisen, dass diese bei Kauf oder Vermittlung diesen Empfehlungsgebercode gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland angeben. 

5.6. Nachweisverzeichnis 

Der Tippgeber hat ein Verzeichnis über die von ihm gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland erbrachten Nachweise zu führen und dieses auf Anforderung des Osmium-Instituts Deutschland auf erstes Anfordern jederzeit unverzüglich, vollständig und kostenfrei gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland offen zu legen. 

5.7. Prüfung 

Ein fehlender Nachweis über Teilnahme und Bestehen der Hauptprüfung sowie jeder weiteren Auffrischungs-Prüfung zur Erweiterung des für die Durchführung der Aufgaben nötigen Fachwissens führt nach Ablauf von sechs Monaten nach Einladung zur Prüfung zum Verfall des Rechts auf Bezug von Provisionen jedweder Art. Es besteht keine Möglichkeit des Refunds nach dem Nachholen einer Prüfung. Jedoch werden die Provisionsmodelle mit Bestehen, ab dem Tag des Bestehens aller Prüfungen wieder in Kraft gesetzt. Missachtung der Auffrischung des Fachwissens kann nach dem Ermessen des Osmium-Institutes zum Ausschluss aus dem Vertriebsnetzwerk führen. Im Falle von Streitigkeiten ist die Osmium-World-Council OWC GmbH die Schiedsstelle 

6. Provision des Tippgebers 

6.1. Erfolgreicher Onboardingprozess 

Führt das Osmium-Institut Deutschland einen Onboardingprozess für einen neuen Partner durch, der von einem Tippgeber benannt wurde, so muss dieser Onboardingprozess erfolgreich vom neuen Partner durchlaufen werden. Dann muss dieser neue Partner seinerseits kristallines Osmium in den Verkehr bringen, um einen Provisionsanspruch beim Tippgeber auszulösen. 

6.2. Entstehen des Provisionsanspruches 

Benennt der Tippgeber einen Endkunden, so wird ein Provisionsanspruch basierend auf dem Netto-Preis, den der Endkunde beim Osmium-Institut Deutschland zahlt, nur dann ausgelöst, wenn dieser Endkunde kristallines Osmium kauft, abnimmt und bezahlt. Das gilt sowohl für die Vermittlung eines direkten Verkaufes als auch für die Vermittlung eines Verkaufes durch einen Handelspartner. 

6.3. Unterrichtungspflicht 

Von den nach Ziffer 6.1. oder 6.2. zu Stande gekommenen Geschäften wird das Osmium-Institut Deutschland den Tippgeber unterrichten. Die Unterrichtung wird durch Anzeige des Kaufs im Partnerbereich der Abrechnungssoftware durchgeführt. Eine aktive Pushmeldung wird nur in Sonderfällen durchgeführt. 

6.4. Vermittlungsgeschäft 

Beim Vermittlungsgeschäft wird die Ware über einen Handelspartner, die Onlineplattform eines Handelspartners oder den Onlineshop www.buy-osmium.com unter Nutzung des Empfehlungsgeber Codes, eines QR-Codes oder eines Deeplinks gekauft. Der Verkauf wird durch den Landes-Instituts-Partner, einen Einzelhändler oder über einen Großhändler abgewickelt. 

6.5. Rückerstattung von Provisionen 

Bei Rückabwicklung des Kaufs, aus einem Grund, den das Osmium-Institut Deutschland, ein Landes-Instituts-Partner oder ein Großhändler oder Einzelhändler nicht zu vertreten hat, muss die Provision zurückerstattet werden. Nach Erstattung des Kaufpreises an den Käufer ist in einem solchen Fall die Provision innerhalb von zwei Wochen vom Tippgeber zu erstatten oder wird nach Maßgabe des Osmium-Institutes Deutschland mit offenen Provisionen verrechnet.

7. Berechnung, Fälligkeit und Auszahlung der Provision 

7.1. Ebene 0 

Der Tippgeber erhält eine einmalige Provision in Höhe von 6% auf den Netto-Endverkaufspreis auf alle von ihm selbst beim Osmium-Institut Deutschland getätigten Eigenbedarfskäufe (Ebene 0). Dabei stellt der Verkauf von kristallinem Osmium durch das Osmium-Institut Deutschland gegenüber dem Käufer stets die Ebene 0 dar. Die Ebenen werden vom Käufer ausgehend gezählt. 

7.2. Ebene 1 

Erbringt der Tippgeber einen Nachweis, der zum erfolgreichen Onboarding eines neuen Partners führt und tätigt dieser neue Partner dann erfolgreiche Verkäufe von kristallinem Osmium, so erhält der Tippgeber dann von diesen Geschäften eine Provision in Höhe von 3% auf den Netto-Endverkaufspreis (Ebene 1). 

7.3. Ebene 2 

Erbringt der Tippgeber einen Nachweis, der zum erfolgreichen Onboarding eines neuen Tippgebers beim Osmium-Institut Deutschland führt und kauft dieser neue Tippgeber dann seinerseits für seinen Eigenbedarf kristallines Osmium oder erbringt dieser neue Tippgeber seinerseits einen Nachweis, der zum erfolgreichen Onboarding eines neuen Partners beim Osmium-Institut Deutschland führt und tätigt dieser neue Partner dann erfolgreiche Verkäufe von kristallinem Osmium, so erhält der Tippgeber dann von diesen Geschäften eine Provision in Höhe von 2% auf den Netto-Endverkaufspreis (Ebene 2). 

7.4. Unbare Auszahlung 

Die Provision wird nach den vorstehenden Regelungen seitens des Osmium-Instituts Deutschland unter Berücksichtigung der Provisionsebenen abgerechnet und zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern der Tippgeber gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland gegenüber nicht qualifiziert nachgewiesen hat, dass er nicht umsatzsteuerpflichtig bzw. von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, auf ein vom Tippgeber zuvor in Textform benanntes und auf ihn lautendes Konto überwiesen. Dazu ist erforderlich, dass der Tippgeber spätestens innerhalb von 8 Wochen nach der Abrechnung der Provision durch das Osmium-Institut Deutschland diesem in Textform seine gültige Bankverbindung vollständig angibt. Es erfolgt keine Barauszahlung von Provisionen. Die Provision ist fällig in dem einer Transaktion folgenden Monat. Wird seitens des Tippgebers keine Bankverbindung angegeben oder ist diese nicht zu ermitteln, wird das Osmium-Institut Deutschland den Tippgeber zwei Mal in Textform auffordern, seine Bankverbindung anzugeben. Erfolgt dies nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, wird das Osmium-Institut Deutschland innerhalb von zwei Wochen nach der letzten Aufforderung eine Auszahlung der Provision an den Tippgeber in Form von Ware durchführen. 

7.5. Listing 

Die zur Auszahlung anstehenden Provisionen eines jeden Partners werden – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – auf Basis der getätigten Verkäufe im Osmium-Sales Server des Osmium-Instituts Deutschland gelistet. 

7.6. Wahlrecht 

Der Tippgeber hat die Wahl zwischen einer Auszahlung der Provision in Geld oder in Form von kristallinem Osmium. Er muss seine Wahl unmittelbar nach dem Zugang der Abrechnung gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland in Textform mitteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung bis zum Auszahlungszeitpunkt nicht, so wird die Provision in Geld ausgezahlt, es sei denn, der Tippgeber hat dafür keine Bankverbindung in rechtzeitig und in Textform benannt. 

7.7. Versteuerung 

Für die ordnungsgemäße Versteuerung erhaltener Provisionen ist ausschließlich der Tippgeber selbst verantwortlich. 

7.8. Verfallfrist 

Provisionsansprüche verfallen spätestens drei Jahre nach Abschluss eines Endkundengeschäftes, welches auf ursächlichen Nachweis seitens des Tippgebers im Rahmen der Ebenen 0 bis 4 zu Stande gekommen ist.

8. Marketing und Werbung 

Der Tippgeber darf Marketing- und Werbemaßnahmen nur nach vorheriger Genehmigung seitens des Osmium-Instituts Deutschland durchführen. Die vorherige Genehmigung hat in Textform zu erfolgen. Marketing- und Werbemaßnahmen seitens des Tippgebers dürfen nur nach den Vorgaben des Osmium-Instituts Deutschland und nur unter Verwendung von Material, das entweder ausschließlich vom Osmium-Institut Deutschland ausdrücklich dafür zur Verfügung gestellt oder von diesem auf Verwendung seitens des Tippgebers geprüft und für Marketing- und Werbezwecke ausdrücklich diesem dafür in Textform freigegeben wurde, erfolgen. 

9. Internetauftritt und Präsenz in sonstigen elektronischen Medien 

Jeder Internetauftritt des Tippgebers als Tippgeber ist zuvor seitens des Osmium-Instituts Deutschland zu genehmigen. Hinsichtlich der Darstellungen und verwendeten Unterlagen gelten die Regelungen zu Ziffer 8. Gleiches gilt für den Auftritt/Präsenz oder jede sonstige Darstellung in anderen elektronischen Medien, gleich welcher Art, auch nicht-kommerziell. Das Osmium-Institut Deutschland räumt dem Tippgeber für die Dauer dieser Vereinbarung ein unentgeltliches Nutzungsrecht an allen Audio-, Text-, Videoinhalten oder sonstigen in elektronischen Medien oder in sonstiger Weise veröffentlichten und urheberrechtlich geschützten Werken des Osmium-Instituts Deutschland ein. Mit der Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen auch diese Nutzungsrechte, ohne dass es dazu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Osmium-Institut Deutschland kann darüber hinaus dem Tippgeber jederzeit die Nutzung in Textform untersagen. 

10. Kosten des Tippgebers 

Der Tippgeber trägt alle bei ihm anfallenden Kosten, auch hinsichtlich Präsentationen, Werbung, Internetauftritt, Reisekosten etc. selbst. 

11. Wettbewerbsabreden 

Wettbewerbsabreden oder Wettbewerbsbeschränkungen bestehen nicht. 

12. Laufzeit und Kündigung 

12.1. Laufzeit 

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 

12.2. Kündigungsfrist 

Jede Partei kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung führt nicht zum Erlöschen der Provisionsansprüche aus bereits angebahnten oder getätigten Geschäften. 

12.3. Fristlose Kündigung 

Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen wesentliche Regelungen dieses Vertrages verstoßen wird. 

12.4. Textformerfordernis 

Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. 

13. Sonstige Bestimmungen 

13.1. Ergänzende Regelungen 

Sollten ergänzende Regelungen vereinbart sein, müssen sie verpflichtend in einem Anhang an diesen Vertrag geheftet werden. 

13.2. Deutsches Recht

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

13.3. Deutsche Vertragssprache 

Die Vertragssprache ist deutsch. 

13.4. Gerichtsstand 

Der Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München 

13.5. Keine Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren 

Das Osmium Institut Deutschland nimmt nicht am EU-Streitbeilegungsverfahren oder an sonstigen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil und ist dazu auch nicht verpflichtet. 

13.6. Textformerfordernis 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail reicht dazu aus). Diese gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst. 

13.7. Keine Abtretung 

Ansprüche des Tippgebers gegen das Osmium Institut Deutschland und/oder dessen Mitarbeitern – gleich aus welchem Rechtsgrund – können nur mit Zustimmung des Osmium Instituts Deutschland und nur in Textform an Dritte abgetreten werden. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. 

13.8. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt dann eine solche Regelung, die den von den Parteien mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Ziele entspricht, soweit dies rechtlich zulässig und möglich ist. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke. Die ersetzende Bestimmung gilt sodann als von Anfang (bzw. vom Zeitpunkt der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit) an vereinbart. 

14. Unterschriften 

Ort:_________________________                         Ort:_______________________  

Datum:______________________                         Datum:____________________

____________________________________           ____________________________________

Unterschrift Osmium-Institut Deutschland             Unterschrift Groß- oder Einzelhändler 

 
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