Inverkehrbringungserläuterung
Definitionen
- Osmium Institut Deutschland: Osmium Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH. Die international führende Organisation, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist.
- Onboarding: Prozess zur Implementierung neuer Partner.
- Osmium: Zertifiziertes, kristallines Osmium
- Partner: Juristische oder natürliche Personen, die den Onboarding Prozess des Osmium Instituts Deutschland erfolgreich durchlaufen haben.
- Grammpreis: Der Grammpreis ist der jeweils in Schweizer Franken angegebene reine Materialpreis pro Gramm kristallisierten Osmiums.
- Endkundenverkaufspreis: Der Endkundenverkaufspreis wird in Landeswährung des Käufers im Onlineshop (www.buy-osmium.com) angegeben. Der Endkundenverkaufspreis ist die Summe aus dem Grammpreis und den individuellen Verarbeitungskosten zu einem jeden Stück Osmium im Onlineshop des deutschen Osmium-Institutes.
- Rabatt: Die Differenz zwischen dem herabgesetzten Preis, zu dem ein Partner Osmium kaufen kann und dem Endkundenverkaufspreis. Der Rabatt wird dem Partner entsprechend seines Status zugebilligt.
Präambel
Diese Inverkehrbringungserläuterung wird durch das deutsche Osmium Institut publiziert und auf dem jeweils aktuellen Stand gehalten. Sie gibt Aufschluss über Rabattierungen, Monopole und Preisfindung.
Das Verständnis dieser Inverkehrbringungserläuterung sowie die Bestätigung dieses Verständnisses, als auch die Zustimmung zu den gesetzten Regeln für Partner sind Voraussetzung für den Abschluss des Onboarding-Prozesses.
Online-Training
Um den Nachweis erbringen zu können, Fachwissen im Umgang mit Osmium erlangt zu haben, ist jeder Partner verpflichtet, im Netz einen Kurs des deutschen Osmium Institutes zu absolvieren und die zugehörige Prüfung zu bestehen. www.osmium-academy.com. Inverkehrbringungserläuterung
Monopoloffenlegung kristallines Osmium
Osmium ist ein Edelmetall und wird international gehandelt. Es kommt in Platinminen vergesellschaftet mit Platin vor. Angeboten wird Osmium dort oft als sogenannte Verbindung, so zum Beispiel als Osmiumtetroxid. Osmium wird metallurgisch von anderen Metallen getrennt und ist erst nach einigen Verarbeitungsschritten rein genug, um genutzt werden zu können. Die reine Form des Osmiums wird nicht, wie man es von anderen Edelmetallen gewohnt ist, in Barren gegossen, sondern in Flaschen abgefüllt. Man nennt es in diesem Stadium den sogenannten Osmium-Schwamm. Osmium-Schwamm ist die Rohform von Osmium, die auch zur Kristallisation genutzt wird. Unter dem Kristallisationsprozess versteht man den Vorgang der Umlagerung von Atomen im Kristall zur Erzeugung einer neuen Kristallstruktur. Mit der Änderung der Kristallstruktur verändern sich auch die chemischen und physikalischen Eigenschaften.
Diese Monopoloffenlegung bezieht sich allein auf kristallines Osmium.
Der Prozess der Kristallisation ist in der wissenschaftlichen Fachwelt nicht allgemein bekannt und steht anderen Unternehmen nicht zur Verfügung. Kristallines Osmium wird deshalb ausschließlich durch die deutsche „Osmium Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH“ in den Verkehr gebracht. Osmium in seiner kristallinen Form ist für das oben genannte deutsche Osmium Institut nur über eine einzige Quelle in der Schweiz erhältlich. Den komplexen Prozess der Kristallisation von Osmium beherrscht derzeit nur der Anbieter in der Schweiz.
Das deutsche „Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH“ hat mit dem Anbieter in der Schweiz eine Exklusivvereinbarung ohne Laufzeitbeschränkung geschlossen. Zweck der Vereinbarung ist eine geregelte Inverkehrbringung über das deutsche Institut, welches exklusiv durch das Schweizer Unternehmen mit der Inverkehrbringung beauftragt wurde. Die Mitarbeiter des Institutes haben die Verpflichtung, nach strengen wissenschaftlichen Grundsätzen zu agieren und jedes Stück Osmium mit einem Echtheitszertifikat auszustatten.
Darüber hinaus unterhält das Osmium-Institut in Deutschland eine Datenbank, in der die Scans der im Verkehr befindlichen Stücke Osmium international abfragbar sind. Die Datenbank dient dem Zweck, einen Vergleich der Kristallstruktur eines real vorliegenden Stücks Osmium mit seinem Scan aus der Zertifizierung zu ermöglichen. Jeder Eigentümer von Osmium hat jederzeit das Recht, Daten über sein Osmium aus dieser Datenbank abzufragen, wenn er sich als Eigentümer des Osmiums ausweist. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage oder Eingabe des Osmium-Identification-Codes, welcher mit jedem Stück Osmium ausgeliefert wird. Der Osmium-Identification-Code ist ein achtstelliger Buchstaben- und Zahlencode.
Durch die alleinige Inverkehrbringung von Osmium durch das Institut besteht ein Monopol, welches an das Monopol zur Kristallisation, also dem Verfahren, die Kristallstruktur des Osmiums zu verändern, gekoppelt ist.
An das Monopol ist auch die Preisgestaltung gebunden, die in der Schweiz stattfindet. Osmium wird derzeit nicht über ein Handelssystem gehandelt. Der Preis wird nicht über einen Kurs abgebildet. Jedoch fließen das Angebot an Rohosmium und die Nachfrage nach kristallinem Osmium in die Gestaltung des Preises maßgeblich ein. Der Preis wird jeden Tag unter Einbeziehung der folgenden wesentlichen Aspekte gebildet und veröffentlicht: Inverkehrbringungserläuterung
Angebot an Rohosmium, Angebot an kristallinem Osmium Offcut zur erneuten Destillation, Optionsverträge zu Rohosmium, aktueller Lagerstand an Rohosmium, Zahl der Kristallisationsöfen, Strompreis, Kosten für Personal, Kosten für Sicherheit im Labor, Aufbau von Rücklagen, Kosten für Zertifizierung und Verpackung, Schnittpreise für kristallines Osmium, Nachfrage für kristallines Osmium, aktuelle Verkäufe von kristallinem Osmium sowie mehrere minder gewichtete Faktoren. Der wichtigste Aspekt zur täglichen Preisfindung ist die Ernterate. Unter der Ernterate versteht man diejenige Menge an Osmium, die nach der Züchtung der Kristalle verwendbar ist und nicht in den Prozess zurückgeführt werden muss. Denn der entstehende Ausschuss an nicht verwendbaren Kristallen muss mehrfach erneut destilliert und unter hohem technischem und monetärem Aufwand erneut kristallisiert werden.
Osmium-Institute in anderen Ländern der Welt haben die Aufgabe, das Osmium vor Ort in den Verkehr zu bringen und die Echtheit zu zertifizieren.
Einzelhandel
Die Struktur der Inverkehrbringung ermöglicht Vermittlungsgeschäft, Einzelhandel oder Großhandel. Ein Partner wird im Onboarding erst Tippgeber und dann auf Wunsch Einzelhändler. Nach dem Abschluss des Onboarding-Prozesses und nach Einreichung seines Handelsregisterauszugs und bestandener Prüfung hat jeder Partner Anspruch auf einen generellen Einkaufsrabatt von 6,0% für Eigenbedarf und Wareneinkauf mit dem Zweck des Weiterverkaufs.
Jeder Einzelhändler kauft seine Handelsware verbilligt bei einem Großhändler, und wenn er nicht unter einem Großhändler gelistet ist, bei seinem Landes-Instituts-Partner ein. Er verdient seine Marge über den Handelsrabatt. Er versendet die Waren selbstständig. Im Rahmen des Handels stellt der Partner nach den im Netz veröffentlichten Endkundenverkaufspreisen selbst seine Rechnung an den Endkunden.
Abhängig vom Verkaufserfolg des Partners kann mit dem Osimodell (siehe unten) dieser Rabatt um weitere, bis zu 5,0% erhöht werden. Die Rabatte auf den Einkaufspreis hängen jeden Monat von der Zahl dieser in den Vormonaten gesammelten Osis ab. Dementsprechend beträgt der maximal erreichbare Einkaufsrabatt 11,0 %. Mit dem dreimaligen Erreichen dieser Grenze in Folge ist der Partner angehalten, direkt bei seinem Landesinstitutspartner einzukaufen, um den über ihm stehenden Händler nicht mit dieser Arbeit zu belasten.
Großhandelspartner
Juweliere und umsatzstarke Partner können den Status Großhandelspartner bei ihrem zuständigen Landes-Instituts-Partner beantragen. Er wird vergeben und es besteht kein Anspruch auf die Großhandelspartnerschaft.
Der Großhandelspartner unterscheidet sich vom Einzelhändler durch die garantierte Aufstockung auf 10.000 Osis pro Monat ohne weitere Leistung. Großhandelspartner wird ein Partner auf Anfrage beim Landes-Instituts-Partner, wenn er Juwelier ist oder wenn seine Umsätze durch die im Vormonat gesammelten Osis den Status zulassen. Inverkehrbringungserläuterung
Der Großhandelspartner erhält in der Folge neben den 6,0% garantiertem Rabatt noch die vollständigen auf Osis basierenden weiteren 5,0% Rabatt auf jeden Kauf. Damit schöpft er das Maximum des erreichbaren Rabattes von 11,0% aus.
Im Falle eines Einkaufs eines Einzelhändlers bei einem Großhandelspartner gibt der Großhandelspartner an den Einzelhändler den dem Einzelhändler zustehenden Rabatt weiter. Ein solcher Kauf berechtigt nicht zu einem erhöhten Rabatt des Großhandelspartners. Wenn ein Einzelhändler durch Umsatz und Berufung auch Großhandelspartner wird, verdient der übergeordnete Partner nur noch an der Tippgeberprovision, die in der Tippgeberregelung beschrieben ist. Allerdings hat er auch keine Verpflichtung und Erlaubnis mehr, Waren an den ehemaligen Einzelhändler durchzuleiten, da diese nun direkt bei dem zuständigen Landes-Instituts-Partner erworben und durch diesen versandt werden.
Vermittlung
Wenn Einzelhändler oder Großhandelspartner eine Vermittlung durchführen, deren zugehöriger Kauf durch einen Landes-Instituts-Partner abgewickelt wird, erhalten sie ihren Rabattanspruch in gleicher Höhe, in dem jeweils einer Transaktion folgenden Monat, als Provision ausgeschüttet. Der Partner hat die Wahl, die Auszahlung in Form von Geld oder Osmium zu erhalten. Die Ausschüttung von Osmium wird wie ein Kauf abgewickelt und als Rechnung gegen die Gutschrift aus der Provisionsabrechnung gerechnet.
Der Osmium-Sales Server des deutschen Osmium Institutes listet alle Transaktionen und Provisionen eines jeden Partners auf und zeigt detailliert und aktuell seine Verdienste an, die zur Ausschüttung anstehen. Neue Partner, Kunden und mögliche Kunden werden in der Kundendatenbank auch vor einem Verkauf für den Händler reserviert. Die Reservierung gilt, bezogen auf das Datum der Eintragung des Kunden, für sechs Monate. Wenn kein Kauf erfolgt, verfällt die Reservierung und auch jeder andere Partner hat Zugriff auf die Kundenadresse. Die Reservierung kann auf Antrag durch das Deutsche Osmium Institut verlängert werden.
Das Osi-Modell
Das Osimodell ist ein Punktemodell und gibt Händlern und Großhändlern mit guter Verkaufsperformance die Möglichkeit, den Einkaufsrabatt für Eigenbedarf, Einzelhandel und Großhandel zu erhöhen.
Zudem beinhaltet es einen Anspruch auf weitere Auszahlungsansprüche aus einer untergeordneten Ebene im Verkauf.
Das Modell ist in einem separaten Dokument beschrieben. Inverkehrbringungserläuterung
Weitere Informationen:
Für besonderen Einsatz oder das Werben besonders vieler Mitarbeiter vergibt ein Osmium-Institut auch besondere Incentives wie Reisen, Einladungen zu Veranstaltungen, Unterstützung bei eigenen Veranstaltungen, Dienstwagen oder andere Leistungen und Waren. Diese Incentives wechseln und sind auf der Seite www.osmium-sales.com zu sehen, wenn sie angeboten werden.
Osmium-Ausbilder dürfen selbstständig Veranstaltungen durchführen und auch eigenständig ausbilden. Diese Tätigkeit wird nach den Richtlinien zur Ausbildung, zu finden in der Sales-Broschüre, vergütet.
Erhalten Sie weitere Informationen auf www.osmium-sales.com und www.osmium-dlc.com:
- Zugang zum Sales-Tool
- Erklärung des Onboarding-Prozesses
- Zugang zu den Verkaufsstrategieplänen
- Zugang zu Vorlagen, vorbereiteten Anschreiben und diversem Werbematerial
Tippgeberregelung
Definitionen
- Osmium Institut Deutschland: Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH. Die international führende Organisation, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist.
- Onboarding: Prozess zur Implementierung neuer Partner.
- Osmium: Zertifiziertes, kristallines Osmium. Element mit der Kernladungszahl 76 im natürlichen Isotopenmix und einer Reinheit von über 99,9995 Prozent.
- Partner: Juristische oder natürliche Personen, die den Onboarding Prozess des Osmium Instituts Deutschland erfolgreich durchlaufen haben, darunter auch Tippgeber.
- Grammpreis: Der Grammpreis ist der jeweils in Schweizer Franken angegebene reine Materialpreis pro Gramm kristallisierten Osmiums.
- Endkundenverkaufspreis: Der Endkundenverkaufspreis wird in Landeswährung des Käufers im Onlineshop (www.buy-osmium.com) angegeben. Der Endkundenverkaufspreis ist die Summe aus dem Grammpreis und den individuellen Verarbeitungskosten zu einem jeden Stück Osmium im Onlineshop des deutschen Osmium-Institutes.
- Rabatt: Die Differenz zwischen dem herabgesetzten Preis, zu dem ein Partner Osmium kaufen kann und dem Endkundenverkaufspreis. Der Rabatt wird dem Partner entsprechend seines Status zugebilligt.
- Tippgeber: Juristische oder natürliche Personen, auf Basis derer maßgeblichen Mitwirkung ein Verkauf initiiert oder ein neuer Partner gewonnen wurde. Tippgeber können und dürfen in Doppelfunktion auch Einzelhändler oder Großhandelspartner sein.
- Empfehlungsgebercode: Ein Code aus mehreren Buchstaben, der auch ein Wort bilden darf, welches einen Tippgeber in der Struktur eineindeutig zuordnet. Verwendet wird zur Zuordnung wahlweise auch ein QR Code oder ein Deeplink, der von einer Internetseite aus direkt in die dem Empfehlungsgeber zugehörige Region des Onlineshops verzweigt.
Präambel:
Diese Tippgeberregelung wird durch das deutsche Osmium Institut publiziert und auf dem jeweils aktuellen Stand gehalten. Sie gibt Aufschluss über Vergütungen an Tippgeber, Monopole und Preisfindung.
Das Verständnis dieser Tippgeberregelung sowie die Bestätigung dieses Verständnisses, als auch die Zustimmung zu den gesetzten Regeln für Partner sind Voraussetzung für den Abschluss des Onboarding-Prozesses.
Online-Training Der Verdienst- und Marketingplan
Um den Nachweis erbringen zu können, Fachwissen im Umgang mit Osmium erlangt zu haben, ist jeder Partner verpflichtet, im Netz einen Kurs des deutschen Osmium Institutes zu absolvieren und die zugehörige Prüfung zu bestehen. www.osmium-academy.com.
Monopoloffenlegung kristallines Osmium
Osmium ist ein Edelmetall und wird international gehandelt. Es kommt in Platinminen vergesellschaftet mit Platin vor. Angeboten wird Osmium dort oft als sogenannte Verbindung, so zum Beispiel als Osmiumtetroxid. Osmium wird metallurgisch von anderen Metallen getrennt und ist erst nach einigen Verarbeitungsschritten rein genug, um genutzt werden zu können. Die reine Form des Osmiums wird nicht, wie man es von anderen Edelmetallen gewohnt ist, in Barren gegossen, sondern in Flaschen abgefüllt. Man nennt es in diesem Stadium den sogenannten Osmium-Schwamm. Osmium-Schwamm ist die Rohform von Osmium, die auch zur Kristallisation genutzt wird. Unter dem Kristallisationsprozess versteht man den Vorgang der Umlagerung von Atomen im Kristall zur Erzeugung einer neuen Kristallstruktur. Mit der Änderung der Kristallstruktur verändern sich auch die chemischen und physikalischen Eigenschaften.
Diese Monopoloffenlegung bezieht sich allein auf kristallines Osmium.
Der Prozess der Kristallisation ist in der wissenschaftlichen Fachwelt nicht allgemein bekannt und steht anderen Unternehmen nicht zur Verfügung. Kristallines Osmium wird deshalb ausschließlich durch die deutsche „Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH“ in den Verkehr gebracht. Osmium in seiner kristallinen Form ist für das oben genannte deutsche Osmium Institut nur über eine einzige Quelle in der Schweiz erhältlich. Den komplexen Prozess der Kristallisation von Osmium beherrscht derzeit nur der Anbieter in der Schweiz.
Das deutsche „Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH“ hat mit dem Anbieter in der Schweiz eine Exklusivvereinbarung ohne Laufzeitbeschränkung geschlossen. Zweck der Vereinbarung ist eine geregelte Inverkehrbringung über das deutsche Institut, welches exklusiv durch das Schweizer Unternehmen mit der Inverkehrbringung beauftragt wurde. Die Mitarbeiter des Institutes haben die Verpflichtung, nach strengen wissenschaftlichen Grundsätzen zu agieren und jedes Stück Osmium mit einem Echtheitszertifikat auszustatten.
Darüber hinaus unterhält das Osmium-Institut in Deutschland eine Datenbank, in der die Scans der im Verkehr befindlichen Stücke Osmium international abfragbar sind. Die Datenbank dient dem Zweck, einen Vergleich der Kristallstruktur eines real vorliegenden Stücks Osmium mit seinem Scan aus der Zertifizierung zu ermöglichen. Jeder Eigentümer von Osmium hat jederzeit das Recht, Daten über sein Osmium aus dieser Datenbank abzufragen, wenn er sich als Eigentümer des Osmiums ausweist. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage oder Eingabe des Osmium-Identification-Codes, welcher mit jedem Stück Osmium ausgeliefert wird. Der Osmium-Identification-Code ist ein achtstelliger Buchstaben- und Zahlencode.
Durch die alleinige Inverkehrbringung von Osmium durch das Institut besteht ein Monopol, welches an das Monopol zur Kristallisation, also dem Verfahren, die Kristallstruktur des Osmiums zu verändern, gekoppelt ist.
An das Monopol ist auch die Preisgestaltung gebunden, die in der Schweiz stattfindet. Osmium wird derzeit nicht über ein Handelssystem gehandelt. Der Preis wird nicht über einen Kurs abgebildet. Der Verdienst- und Marketingplan
Jedoch fließen das Angebot an Rohosmium und die Nachfrage nach kristallinem Osmium in die Gestaltung des Preises maßgeblich ein. Der Preis wird jeden Tag unter Einbeziehung der folgenden wesentlichen Aspekte gebildet und veröffentlicht:
Angebot an Rohosmium, Angebot an kristallinem Osmium Offcut zur erneuten Destillation, Optionsverträge zu Rohosmium, aktueller Lagerstand an Rohosmium, Zahl der Kristallisationsöfen, Strompreis, Kosten für Personal, Kosten für Sicherheit im Labor, Aufbau von Rücklagen, Kosten für Zertifizierung und Verpackung, Schnittpreise für kristallines Osmium, Nachfrage für kristallines Osmium, aktuelle Verkäufe von kristallinem Osmium sowie mehrere minder gewichtete Faktoren. Der wichtigste Aspekt zur täglichen Preisfindung ist die Ernterate. Unter der Ernterate versteht man diejenige Menge an Osmium, die nach der Züchtung der Kristalle verwendbar ist und nicht in den Prozess zurückgeführt werden muss. Denn der entstehende Ausschuss an nicht verwendbaren Kristallen muss mehrfach erneut destilliert und unter hohem technischem und monetärem Aufwand erneut kristallisiert werden.
Osmium-Institute in anderen Ländern der Welt haben die Aufgabe, das Osmium vor Ort in den Verkehr zu bringen und die Echtheit zu zertifizieren.
Empfehlungsgebercodes
Der Empfehlungsgeber Code wird für zwei Zwecke verwendet.
1.) Die Online Handelsplattform weist die entstehenden Provisionen dem Partner zu, dessen Empfehlungsgeber Code beim Kauf durch einen Kunden eingetragen wurde und ebenso den Partnern in Ebenen über ihm, die ebenfalls durch den Empfehlungsgeber Code an der Transaktion verdienen.
2.) Empfehlungsgeber Codes sind notwendig, um die Marktstruktur zwischen Partnern und Käufern zu organisieren und eindeutige Zuordnungen in der Struktur zu schaffen. Die Kundenbewegungen werden zudem während des Entscheidungsprozesses des Kunden getrackt und im Osmium-Institut ausgewertet, um Phishing von Kunden zu verhindern und Zuweisungen zu kontrollieren und gegebenenfalls umzuschreiben. Die Osmium-Institute sind dem Grundsatz „Nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln“ verpflichtet.
Partner B benötigt den Empfehlungsgeber Code eines bereits bestehenden Partners A für seine eigene Erst-Registrierung im Onboarding Prozess. Partner A gibt typischer Weise seinen Code an Partner B weiter, um diesen Partner in der wachsenden Struktur unter sich einzubinden. Im Onboarding Prozess definiert Partner B einen eigenen und eindeutigen Empfehlungsgeber Code zur Akquisition eigener Partner. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Onboarding Prozesses ist Partner B dem Partner A zugeordnet.
Die auf diese Weise entstehende Struktur ist gleitend. Sie bildet eine Zahlungszuweisung ab, die sich über zwei Ebenen über der Transaktionsebene erstreckt. Sie beinhaltet keinerlei übergeordnete Hierarchie oder Weisungsbindung. Die Zahl der Ebenen ist auf zwei begrenzt, um eine Einordnung als Multilevelmarketing eindeutig zu vermeiden.
Jeder Partner soll eine aktive Rolle im Aufbau der Tippgeberstruktur spielen und neue Partner für deren Wachstum finden. Dieser Prozess wird im Online-Sales-Tool dokumentiert, um neue Partner, die noch nicht eingebunden sind, für sich zu reservieren. Das Online-Sales Tool ist erreichbar über www.buy-Der Verdienst- und Marketingplan
osmium.com und www.osmium-sales.com. Die Reservierung dauert sechs Monate an. Ab diesem Moment ist der neue Partner nicht mehr gebunden, wenn er nicht durch Anmeldung und Onboarding oder Unterzeichnung eines Vertrages abgeschlossen wurde. Der Verdienst- und Marketingplan
Vermittlung von Verkäufen durch Tippgeber und Provisionierung
Nach dem Abschluss des Onbaording-Prozesses hat jeder Partner Anspruch auf einen generellen Einkaufsrabatt von 6,0% für den Eigenbedarf.
Beim Vermittlungsgeschäft wird die Ware über einen Handelspartner, die Onlineplattform eines Handelspartners, den Onlineshop www.buy-osmium.com unter Nutzung des Empfehlungsgeber Codes, eines QR-Codes oder eines Deeplinks gekauft. Der Verkauf wird durch den Landes-Instituts-Partner oder einen Einzelhändler oder über einen Großhandelspartner abgewickelt.
Dem Tippgeber steht für die Vermittlung eines direkten Verkaufes oder eines Verkaufes durch einen Handelspartner eine Provision auf Basis des jeweiligen getätigten Umsatzes eines Kunden zu.
Ebenenmodell für die Provisionsausschüttung:
Derjenige Partner, dessen Empfehlungsgeber Code durch den Endkunden beim Kauf angegeben wurde, erhält eine Provision. Die Provision liegt immer bei 6,0%. Diese Ebene im fließenden Modell, in der ein Kauf getätigt wird und ein Empfehlungsgeber Code durch einen realen Kauf zugewiesen ist, wird Transaktionsebene (Ebene 0) genannt.
In zwei Ebenen über der Transaktionsebene verdienen diejenigen Tippgeber an jeder Transaktion mit, die die entsprechende Struktur an Partnern in direkter Folge zueinander aufgebaut haben.
Der Vermittler in der Transaktionsebene (Ebene 0) erhält 6,0% Provision, ungeachtet des Umstandes, ob er selber den Kauf für Eigenzwecke durchgeführt hat oder ob ein beliebiger Kunde unter Nutzung seines Empfehlungsgeber Codes gekauft hat. Auch er selbst muss bei einem Kauf für Eigenzwecke seinen eigenen Empfehlungsgeber Code eingeben, da er 100% des Endkundenpreises bezahlt und dann 6,0% als Tippgeberprovision auf den eigenen Kauf ausgeschüttet erhält.
Vermittler, die nicht Einzelhändler oder Großhandelspartner werden, haben den Anspruch auf Auszahlungshöhen in gleicher Weise nach dem Osimodell, welches in einem separaten Dokument beschrieben ist. Damit können sich nicht nur Handelspartner, sondern auch Tippgeber bis zu 11 Prozent Auszahlungshöhe im Osimodell durch Vormonatsumsätze erarbeiten. Allerdings können sie keinen generellen Anspruch auf 11 Prozent durch Ernennung erhalten.
Die direkt über der Transaktionsebene (Ebene 0) liegende Ebene wird Ebene 1 genannt. In ihr werden 3,0% Provision ausgeschüttet. Ebene 2 erhält 2,0%.
Alle Provisionen werden in jeder Ebene prozentual allein auf den tatsächlich auf dem Konto des Händlers oder Inverkehrbringers eingegangenen, netto Endkundenverkaufspreis bezogen. Alle Provisionen werden in dem jeweils einer Transaktion folgenden Monat ausgeschüttet. Der Partner hat die Wahl, die Auszahlung in Form von Geld oder Osmium zu erhalten. Der Provisionsanspruch verfällt nicht. Im Falle der Auszahlung in Form von Osmium besteht zudem der Anspruch auf den Rabatt der Transaktionsebene.
Der Osmium-Sales Server des deutschen Osmium Institutes listet alle Transaktionen und Provisionen eines jeden Partners auf und zeigt detailliert und aktuell seine Verdienste an, die zur Ausschüttung anstehen. Der Verdienst- und Marketingplan
Das Osi-Modell
Das Osimodell ist ein Punktemodell und gibt Tippgebern mit guter Vermittlungsperformance die Möglichkeit, den Einkaufsrabatt für Eigenbedarf, Einzelhandel und Großhandel zu erhöhen.
Zudem regelt es eine erhöhte Provisions-Ausschüttung im Abrechnungsmonat in Bezug auf Umsätze im Vormonat.
Das Modell ist in einem separierten Dokument beschrieben.
Weitere Informationen:
Für besonderen Einsatz oder das Werben besonders vieler Mitarbeiter vergibt ein Osmium-Institut auch besondere Incentives wie Reisen, Einladungen zu Veranstaltungen, Unterstützung bei eigenen Veranstaltungen, Dienstwagen oder andere Leistungen und Waren. Diese Incentives wechseln und sind auf der Seite www.osmium-sales.com zu sehen, wenn sie angeboten werden.
Erhalten Sie weitere Informationen auf www.osmium-sales.com und www.osmium-dlc.com:
- Zugang zum Sales-Tool
- Erklärung des Onboarding-Prozesses
- Zugang zu den Verkaufsstrategieplänen
- Zugang zu Vorlagen, vorbereiteten Anschreiben und diversem Werbematerial
Das Osi-Modell
Das Osimodell gibt Händlern und Großhändlern mit guter Verkaufsperformance die Möglichkeit, den Einkaufsrabatt für Eigenbedarf, Einzelhandel und Großhandel zu erhöhen.
Der Osi-Account stellt jedoch kein Konto dar und Osis sind keine Währung. Es handelt sich um eine Punktevergabe im Belohnungsmodell, die, aus der Nähe zur Phonetik des Begriffes Osmium, Osi genannt wurde.
Zu Beginn eines Kalendermonats hat jeder Partner eine bestimmte Zahl an Osis gesammelt. Sie werden zur Aktivierung von Rabattstufen aus dem Osi-Account des Partners am Anfang eines jeden Monats abgebucht.
Maximal beträgt diese automatische Abbuchung durch das Abrechnungssystem 10.000 Osis. Sie steht für den maximalen Rabatt von 5,0% in diesem Monat. Sollten weniger als 10.000 Osis gesammelt sein, werden sie vollständig abgebucht. In diesem Fall ergibt sich der Rabatt aus einer linearen Staffel-Aufteilung in zehn Stufen.
Für jeweils 1.000 Osis stehen 0,5% zusätzlicher Rabatt. Bei 3.000 Osis beträgt der Rabatt also zum Beispiel 1,5%. Sollten mehr als 10.000 Osis vorhanden sein oder innerhalb einer Rabattstufe ein Überhang entstanden sein, werden alle noch übrigen Osis auf den Folgemonat vorgetragen und gehen nicht verloren.
Für die folgenden Leistungen erhält der Partner Osis eingetragen:
1 Osi für jeweils 1,- Euro Umsatz für Käufe in der Transaktionsebene (Ebene 0)
1 Osi für jeweils 10,- Euro Teamumsatz in der Ebene U1 (eine Ebene unter Ebene 0)
1 Osi für jeweils 100,- Euro Teamumsatz in den Ebenen U2 bis U4 unter der Transaktionsebene
100 Osis für jeden neuen Teilnehmer an Veranstaltungen
200 Osis für das Werben eines neuen Handelspartners oder Vertriebspartners
1.000 Osis für das eigene Ablegen und Bestehen der Prüfung zum zertifizierten Osmium-Partner
5.000 Osis für Vertriebs- oder Handelspartner, die den Kurs zum Osmium-Ausbilder absolvieren
Im Falle der Folgenden besonderen Umstände oder als Bonus kann das Osmium-Institut auch Osis vergeben, die zusätzlich verbucht werden:
- 500 Osis pro Krankheitstag
- 2.000 Osis am Geburtstag
- 10.000 Osis zur Geburt eines Kindes
Solche freiwillige Zusatz-Osis können auch als feste monatliche Vergabe eingetragen werden:
- Für den besonderen Status als Juwelier werden 10.000 Osis pro Monat zugebucht
- Für den Betrieb eines Ladengeschäftes werden 10.000 Osis pro Monat zugebucht
- Für die Anstellung eines Vollzeitmitarbeiters werden 3.000 Osis pro Monat zugebucht
- Für den Status Großhandelspartner werden 10.000 Osis pro Monat zugebucht
Auf Zusatz-Osis besteht kein Anspruch, auch wenn in einem ähnlichen Fall durch ein Osmium-Institut Osis vergeben wurden.
Jeder Partner kann mit Eigenumsätzen den Rabatt auf Osmium-Produkte steigern. Als Händler bringt ihm dieser Umstand eine höhere Marge. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn ein hoher Umsatz im Folgemonat bevorsteht, aber vielleicht noch nicht genügend Osis bereitstehen, um die volle Marge zu erhalten.
Der Partner kann Osis nutzen, um spezielle Incentives wie Reisen, Schulungen oder andere Leistungen kostenfrei zu erhalten, wenn sie im Onlineshop als mit Osis zahlbar angegeben sind. Stehen nicht genug Osis zur Verfügung muss für den gesamten Betrag ein anderes Zahlverfahren genutzt werden.
Nicht genutzte Prozente zwischen 6% und 11%, die durch Osi-Sammeln nicht erwirtschaftet werden konnten, stehen ausschließlich dem direkt übergeordneten Partner zu, sofern dieser selber die 11% im aktuellen Monat erreicht hat.
Grosshändler und Einzelhändlerregelung
Vereinbarung
zwischen
Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Florian Hauner, Kemmelallee 6, 82418 Murnau am Staffelsee
nachfolgend „Osmium-Institut Deutschland“ genannt
und
dem Groß- oder Einzelhändler
__________________________________________________
nachfolgend „Vertragspartner“ genannt
Präambel
Das Osmium-Institut Deutschland ist die international führende Organisation, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist. Ziel dieser Vereinbarung unter Monopoloffenlegung der Tätigkeit des Osmium-Instituts Deutschland ist es, kristallines Osmium weltweit in Verkehr zu bringen, wobei der Vertragspartner diese Tätigkeit aktiv unterstützt. Der Vertragspartner ist rechtlich, gesellschaftlich, dienst- und arbeitsvertraglich sowie in sonstiger Weise völlig unabhängig vom Osmium-Institut Deutschland und den Landes Osmium-Instituten.
1. Allgemeine Informationen
Das Osmium-Institut Deutschland verwendet im Umgang mit seinen Vertragspartnern eine Reihe von bestimmten Begriffen, die nachfolgend festgelegt werden und dann in dieser Vereinbarung Verwendung finden.
1.1. Osmium-Institut Deutschland
Osmium Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH, die international führende Organisation, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist.
1.2. Onboarding
Prozess zur Implementierung neuer Partner.
1.3. Onboardingprozess
Der Onboardingprozess erfolgt, in dem der Vertragspartner zunächst auf der „OnlineHandelsplattform“ unter www.osmium-onboarding.com seine persönlichen Daten in die Datenbank eingibt und einen eigenen Empfehlungsgebercode individuell wählt. Danach erfolgt die Teilnahme an der Schulung und im Anschluss daran die Prüfung. Diejenige natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, die diese und alle weiteren Schritte im Onboardingprozess erfolgreich durchlaufen hat, erhält nach bestandener Prüfung vom Osmium-Institut Deutschland ein Zertifikat und wird damit als Partner geführt.
1.4. Online-Sales-Tool
Datenbank, in der jeder Tippgeber sowie jeder Einzel- oder Großhändler seine Interessenten hinterlegt hat, um sicherzustellen, dass, sollte dieser Interessent einen Kauf tätigen, dies bei seiner Provisionsberechnung berücksichtigt wird. Tätigt dieser Interessent binnen sechs Monaten nach der Aufnahme der Daten in diese Datenbank keinen Kauf, kann danach jeder Partner sich bemühen, mit diesem Kunden einen Kauf abzuschließen oder zu vermitteln. Der Tippgeber, der Einzel- oder Großhändler kann diese Frist beliebig oft verlängern, sofern das Osmium-Institut Deutschland dem zustimmt.
1.5. Osmium
Zertifiziertes, kristallines Osmium.
1.6. Partner
Juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrerer Personen, die den Onboarding Prozess des Osmium-Instituts Deutschland erfolgreich durchlaufen haben, darunter auch Tippgeber.
1.7. Handelspartner
Handelspartner sind die Vertragspartner.
1.8. Grammpreis
Der Grammpreis ist der jeweils in Schweizer Franken angegebene reine Materialpreis pro Gramm kristallisierten Osmiums.
1.9. Endkundenverkaufspreis
Der Endkundenverkaufspreis wird in Landeswährung des Käufers im Onlineshop (www.buyosmium.com) angegeben. Der Endkundenverkaufspreis ist die Summe aus dem Grammpreis und den individuellen Verarbeitungskosten zu einem jeden Stück Osmium im Onlineshop des Osmium-Instituts Deutschland.
1.10. Rabatt
Die Differenz zwischen dem herabgesetzten Preis zu dem ein Partner Osmium kaufen kann und dem Endkundenverkaufspreis. Der Rabatt wird dem Partner entsprechend seines Status zugebilligt und liegt zwischen 6 und 11 %.
1.11 Tippgeber
Juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigung oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrere Personen, durch deren ursächlichen Hinweis ein Verkauf erfolgte oder ein neuer Partner gewonnen wurde. Tippgeber können auch Einzelhändler oder Großhandelspartner sein. In diesem Fall ist die Einzel- bzw. Großhandelspartnervereinbarung maßgebend.
1.12. Einzelhändler
Juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrerer Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung kristallines Osmium verkaufen.
1.13. Großhändler
Juristische oder natürliche Person oder Personenvereinigung oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrerer Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung kristallines Osmium verkaufen und seitens des Osmium-Instituts Deutschland oder des zuständigen Landes-Instituts als Großhändler zugelassen worden sind.
1.14. Empfehlungsgebercode
Ein Code aus mehreren Buchstaben, der auch ein Wort bilden darf, welches einen Groß- oder Einzelhandelspartner in der Struktur eineindeutig zuordnet. Verwendet wird zur Zuordnung auch ein QR Code (Quick-Response, quadratische Matrix aus weißen und schwarzen Quadraten, die die kodierten Daten binär darstellen) oder ein Deeplink (Verweisung unmittelbar auf eine ganz bestimmte „tieferliegende“ Unterseite einer Internetpräsenz oder webbasierten Anwendung), der von einer Internetseite aus direkt in die dem Empfehlungsgeber zugehörige Region des Onlineshops verzweigt.
1.15. Online-Training
Um den Nachweis erbringen zu können, Fachwissen im Umgang mit Osmium erlangt zu haben, ist jeder potenzielle, zukünftige Partner verpflichtet, im Netz unter www.osmium-academy.com eine Schulung des Osmium-Instituts Deutschland zu absolvieren und die dazu gehörige Prüfung zu bestehen.
2. Monopoloffenlegung kristallines Osmium
2.1. Osmium als Edelmetall
Osmium ist ein Edelmetall und wird international gehandelt. Es kommt in Platinminen vergesellschaftet mit Platin vor. Angeboten wird Osmium dort oft als sogenannte Verbindung, so zum Beispiel als Osmiumtetroxid. Osmium wird metallurgisch von anderen Metallen getrennt und ist erst nach einigen Verarbeitungsschritten rein genug, um genutzt werden zu können. Die reine Form des Osmiums wird nicht, wie man es von anderen Edelmetallen gewohnt ist, in Barren gegossen, sondern in Flaschen abgefüllt. Man nennt es in diesem Stadium den sogenannten Osmium-Schwamm. Osmium-Schwamm ist die Rohform von Osmium, die auch zur Kristallisation genutzt wird. Unter dem Kristallisationsprozess versteht man den Vorgang der Umlagerung von Atomen im Kristall zur Erzeugung einer neuen Kristallstruktur. Mit der Änderung der Kristallstruktur verändern sich auch die chemischen und physikalischen Eigenschaften.
2.2. Kristallines Osmium
Diese Monopoloffenlegung bezieht sich allein auf kristallines Osmium.
2.3. Kristallisation von Osmium
Der Prozess der Kristallisation ist in der wissenschaftlichen Fachwelt nicht allgemein bekannt und steht anderen Unternehmen nicht zur Verfügung. Kristallines Osmium wird deshalb ausschließlich durch das Osmium Institut Deutschland in den Verkehr gebracht. Osmium in seiner kristallinen Form ist für das Osmium Institut Deutschland nur über eine einzige Quelle in der Schweiz erhältlich. Den komplexen Prozess der Kristallisation von Osmium beherrscht derzeit nur der Anbieter in der Schweiz.
2.4. Die Exklusivvereinbarung
Das Osmium-Institut Deutschland hat mit dem Anbieter in der Schweiz eine Exklusivvereinbarung ohne Laufzeitbeschränkung geschlossen. Zweck der Vereinbarung ist eine geregelte Inverkehrbringung über das Osmium-Institut Deutschland, welches exklusiv durch das Schweizer Unternehmen mit der Inverkehrbringung beauftragt wurde. Die Mitarbeiter des Institutes haben die Verpflichtung nach strengen wissenschaftlichen Grundsätzen zu agieren und jedes Stück Osmium mit einem
Echtheitszertifikat auszustatten.
2.5. Die Datenbank
Darüber hinaus unterhält das Osmium-Institut Deutschland eine Datenbank, in der die Scans der im Verkehr befindlichen Stücke Osmium international abfragbar sind. Die Datenbank dient dem Zweck, einen Vergleich der Kristallstruktur eines real vorliegenden Stücks Osmium mit seinem Scan aus der Zertifizierung, zu ermöglichen. Jeder Eigentümer von Osmium hat jederzeit das Recht, Daten über sein Osmium aus dieser Datenbank abzufragen, wenn er sich als Eigentümer des Osmiums ausweist. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage oder Eingabe des Osmium-Identification-Codes, welcher mit jedem Stück Osmium ausgeliefert wird. Der Osmium-Identification-Code ist ein achtstelliger Buchstaben- und Zahlencode.
2.6. Das Monopol
Durch die alleinige Inverkehrbringung von Osmium durch das Osmium-Institut Deutschland besteht ein Monopol, welches an das Monopol zur Kristallisation, also dem Verfahren, die Kristallstruktur des Osmiums zu verändern, gekoppelt ist.
3. Die Preisgestaltung
3.1. Kein Handel in einem Handelssystem
An das Monopol ist auch die Preisgestaltung gebunden, die in der Schweiz stattfindet. Osmium wird derzeit nicht über ein Handelssystem gehandelt. Der Preis wird nicht über einen Kurs abgebildet. Jedoch fließen das Angebot an Rohosmium und die Nachfrage nach kristallinem Osmium in die Gestaltung des Preises maßgeblich ein.
3.2. Preistransparenz
Der Preis wird jeden Tag unter Einbeziehung der folgenden wesentlichen Aspekte gebildet und veröffentlicht:
Angebot an Rohosmium, Angebot an kristallinem Osmium Offcut zur erneuten Destillation, Optionsverträge zu Rohosmium, Aktueller Lagerstand an Rohosmium, Zahl der Kristallisationsöfen, Strompreis, Kosten für Personal, Kosten für Sicherheit im Labor, Aufbau von Rücklagen, Kosten für Zertifizierung und Verpackung, Schnittpreise für kristallines Osmium, Nachfrage für kristallines Osmium, aktuelle Verkäufe von kristallinem Osmium sowie mehrere minder gewichtete Faktoren.
3.3. Ernterate als Aspekt der Preisfindung
Der wichtigste Aspekt zur täglichen Preisfindung ist die Ernterate. Unter der Ernterate versteht man diejenige Menge an Osmium, die nach der Züchtung der Kristalle verwendbar ist und nicht in den Prozess zurückgeführt werden muss. Der entstehende Ausschuss an nicht verwendbaren Kristallen muss mehrfach erneut destilliert und unter hohem technischem und monetärem Aufwand erneut kristallisiert werden.
4. Die Vertragspartner
4.1. Das Osmium-Institut Deutschland
Das Osmium-Institut ist die mit einem Monopol ausgestattete Gesellschaft in Rechtsform der deutschen GmbH, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist. Das Osmium-Institut Deutschland baut weltweit eine Struktur auf, die zum einen in möglichst vielen Ländern der Erde ein Osmium-Institut mit nachgeordneten Landeshandelspartnern als Groß- und Einzelhandelspartnern sowie Tippgeber etabliert, die Schulung sowie Zertifizierung dieser Geschäftspartner betreibt und zum anderen kristallines Osmium weltweit zertifiziert und zu den jeweiligen Landesinstituten versendet. Darüber hinaus führt das Osmium-Institut Deutschland die entsprechende Datenbank, in der alle vom Osmium-Institut Deutschland in Verkehr gebrachten Stücke kristallinen Osmiums zertifiziert und diese Zertifikate mittels eines Codes gespeichert sind.
4.2. Der Einzelhändler
Der Einzelhändler ist eine juristische oder natürliche Person, eine Personengesellschaft oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrerer Personen. Einzelhändler kann nur sein, wer zuvor erfolgreich den Onboardingprozess nebst entsprechender Schulung und bestandener Prüfung unter ausdrücklicher Anerkennung der vom Osmium-Institut Deutschland aufgestellten Bedingungen absolviert hat. Der Einzelhändler ist weder Angestellter noch Mitarbeiter des Osmium-Instituts Deutschland. Er tritt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber den Kunden auf.
4.3. Der Großhändler
Juristische oder natürliche Person oder Personenvereinigung oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrerer Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung kristallines Osmium verkaufen und seitens des Osmium-Instituts Deutschland oder des zuständigen Landes-Instituts als Großhändler zugelassen worden sind. Voraussetzung für die Einstufung als Großhändler in Deutschland ist zum einen ein Antrag an das Osmium-Institut Deutschland und in allen anderen Ländern an das jeweils zuständige Landes-Institut, sofern bereits ein Osmium-Institut etabliert wurde. Der Antrag kann von jedem Einzelhändler gestellt werden, der die entsprechenden Voraussetzungen in Gestalt eines vom Osmium-Instituts Deutschland festgelegten Mindestumsatzes innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erfüllt. Das Osmium-Institut Deutschland und nach Abstimmung mit dem Osmium-Institut Deutschland auch die jeweiligen Landes Institute sind frei darin, Anträge ohne Begründung abzulehnen. Ein Anspruch auf Einstufung als Großhändler besteht nicht. Großhändler kann nur sein, wer zuvor erfolgreich den Onboardingprozess nebst entsprechender Schulung und bestandener Prüfung unter ausdrücklicher Anerkennung der vom Osmium-Institut Deutschland aufgestellten Bedingungen absolviert hat.
5. Rechte und Pflichten des Handelspartners
5.1. Partnerstatus
Der Handelspartner muss vom Institut als Vertragspartner zugelassen sein. Dieser Vertrag wird erst mit Bestehen der Prüfung rechtswirksam. Aus diesem Grund ist auch die Zulassung als Vertragspartner an das Bestehen der Prüfung gebunden.
5.2. Mögliche Doppelfunktion
Als Partner kann der Einzel- oder Großhändler auch Tippgeber sein. Ist der Einzel- oder Großhandelspartner auch Tippgeber, richten sich seine Ansprüche aus der Tätigkeit als Tippgeber ausschließlich nach der Einzel- bzw. Großhandelspartnervereinbarung.
5.3. Weisungsfreiheit
Der Vertragspartner ist nicht weisungsgebunden. Eine Ausnahme stellt die Preisbindung an die jeweiligen Preise der Internetseite www.osmium-preis.de dar. Sollte der Händler eigenmächtig Preise im Verkauf verändern, so kann er ohne weitere Nennung von Gründen seinen Status verlieren. In diesem Fall wird er nicht mehr beliefert und verliert den Anspruch, Dokumente des Osmium-Institutes verwenden zu dürfen. Zudem kann eine Strafe in Höhe der zugebilligten Preisunterschiede durch das Osmium-Institut verhängt werden.
5.4. Kein Gebietsschutz und kein Vertretungsrecht
Der Vertragspartner hat weder Gebietsschutz noch ein Vertretungsrecht. Er darf keine Erklärung mit Wirkung für und gegen das Osmium-Institut Deutschland abgeben oder annehmen und auch nicht im Namen des Osmium-Instituts Deutschland oder eines Landes Instituts auftreten oder handeln.
5.5. Aufgabe des Vertragspartners
Aufgabe des Vertragspartners ist es, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Verkäufe von kristallinem Osmium durchzuführen. Das geschieht in dem der Vertragspartner entweder potenzielle neue Partner für das Osmium-Institut Deutschland oder potentielle Endkunden mit deren ausdrücklichem Einverständnis unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen so benennt, dass das Osmium-Institut Deutschland dadurch in die Lage versetzt wird, entweder (bei der Benennung möglicher Partner) einen Onboardingprozess durchzuführen oder an Endkunden kristallines Osmium zu verkaufen. Der Vertragspartner erwirbt in seiner Funktion als Einzelhändler oder Großhändler kristallines Osmium bei seinem zuständigen Landes-Osmium-Institut mit dem Zweck des Weiterverkaufs an Händler oder Endkunden.
5.6. Nachweisverzeichnis
Der Vertragspartner hat ein Verzeichnis über die von ihm getätigten Verkäufe von kristallinem Osmium zu führen und dieses auf Anforderung des Osmium-Instituts Deutschland jederzeit unverzüglich, vollständig und kostenfrei gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland offen zu legen.
5.7. Prüfung
Ein fehlender Nachweis über Teilnahme und Bestehen der Hauptprüfung sowie jeder weiteren Auffrischungs-Prüfung zur Erweiterung des für die Durchführung der Aufgaben nötigen Fachwissens führt nach Ablauf von sechs Monaten nach Einladung zur Prüfung zum Verfall des Rechts auf Bezug von Provisionen jedweder Art. Es besteht keine Möglichkeit des Refunds nach dem Nachholen einer Prüfung. Jedoch werden die Provisionsmodelle mit Bestehen, ab dem Tag des Bestehens aller Prüfungen wieder in Kraft gesetzt. Missachtung der Auffrischung des Fachwissens kann nach dem Ermessen des Osmium-Institutes zum Ausschluss aus dem Vertriebsnetzwerk führen. Im Falle von Streitigkeiten ist die Osmium-World-Council OWC GmbH die Schiedsstelle.
6. Rabatte des Vertragspartners
6.1. Erfolgreicher Onboardingprozess
Führt das Osmium-Institut Deutschland einen Onboardingprozess für einen neuen Partner durch, so muss dieser Onboardingprozess erfolgreich vom neuen Partner durchlaufen werden. Dann muss dieser
neue Partner seinerseits kristallines Osmium in den Verkehr bringen, um einen Provisionsanspruch auszulösen.
6.2. Entstehen eines Provisionsanspruches
Benennt der Vertragspartner einen Endkunden im Ausland, so wird ein Provisionsanspruch basierend auf dem Netto-Preis, den der Endkunde beim Osmium-Institut Deutschland zahlt, nur dann ausgelöst, wenn dieser Endkunde kristallines Osmium kauft, abnimmt und bezahlt. Das gilt sowohl für die Vermittlung eines direkten Verkaufes als auch für die Vermittlung eines Verkaufes durch einen Handelspartner.
6.3. Unterrichtungspflicht
Von den nach Ziffer 6.1. oder 6.2. zu Stande gekommenen Geschäften wird das Osmium-Institut Deutschland den Vertragspartner unterrichten.
6.4. Vermittlungsgeschäft im Ausland
Beim Vermittlungsgeschäft wird die Ware über einen Handelspartner, die Onlineplattform eines Handelspartners, den Onlineshop www.buy-osmium.com unter Nutzung des Empfehlungsgeber Codes, eines QR-Codes oder eines Deeplinks gekauft. Der Verkauf wird durch den Landes-Instituts-Partner, einen Einzelhändler oder über einen Großhandelspartner im Ausland abgewickelt.
7. Berechnung, Fälligkeit und Auszahlung der Provision
7.1. Ebene 0
Der Tippgeber erhält eine einmalige Provision in Höhe von 6% auf den Netto-Endverkaufspreis auf alle von ihm selbst beim Osmium-Institut Deutschland getätigten Eigenbedarfskäufe (Ebene 0). Dabei stellt der Verkauf von kristallinem Osmium durch das Osmium-Institut Deutschland gegenüber dem Käufer stets die Ebene 0 dar. Die Ebenen werden vom Käufer ausgehend gezählt.
7.2. Ebene 1
Erbringt der Tippgeber einen Nachweis, der zum erfolgreichen Onboarding eines neuen Partners führt und tätigt dieser neue Partner dann erfolgreiche Verkäufe von kristallinem Osmium, so erhält der Tippgeber von diesen Geschäften eine Provision in Höhe von 3% auf den Netto-Endverkaufspreis (Ebene 1).
7.3. Ebene 2
Erbringt der Tippgeber einen Nachweis, der zum erfolgreichen Onboarding eines neuen Tippgebers beim Osmium-Institut Deutschland führt und kauft dieser neue Tippgeber dann seinerseits für seinen Eigenbedarf kristallines Osmium oder erbringt dieser neue Tippgeber seinerseits einen Nachweis, der zum erfolgreichen Onboarding eines neuen Partners beim Osmium-Institut Deutschland führt und tätigt dieser neue Partner dann erfolgreiche Verkäufe von kristallinem Osmium, so erhält der Tippgeber von diesen Geschäften eine Provision in Höhe von 2% auf den Netto-Endverkaufspreis (Ebene 2).
7.4. Unbare Auszahlung
Die Provision wird nach den vorstehenden Regelungen seitens des Osmium-Instituts Deutschland unter Berücksichtigung der Provisionsebenen abgerechnet und zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern der Vertragspartner als Tippgeber gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland nicht qualifiziert nachgewiesen hat, dass er nicht umsatzsteuerpflichtig bzw. von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, auf ein vom Tippgeber zuvor benanntes und auf ihn lautendes Konto überwiesen. Es erfolgt keine Barauszahlung von Provisionen. Die Provision ist fällig in dem einer Transaktion folgenden Monat.
7.5. Listing
Die zur Auszahlung anstehenden Provisionen eines jeden Partners werden – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – auf Basis der getätigten Verkäufe im Osmium-Sales Server des Osmium-Instituts Deutschland gelistet.
8. Marketing und Werbung
Der Vertragspartner darf Marketing- und Werbemaßnahmen nur nach vorheriger Genehmigung seitens des Osmium-Instituts Deutschland durchführen. Die vorherige Genehmigung hat in Textform zu erfolgen. Marketing- und Werbemaßnahmen seitens des Vertragspartners dürfen nur nach den Vorgaben des Osmium-Instituts Deutschland und nur unter Verwendung von Material, das entweder ausschließlich vom Osmium-Institut Deutschland ausdrücklich dafür zur Verfügung gestellt oder von diesem auf Verwendung seitens des Vertragspartners geprüft und für Marketing- und Werbezwecke ausdrücklich diesem dafür in Textform freigegeben wurde, erfolgen.
9. Internetauftritt und Auftritt/Präsenz in sonstigen elektronischen Medien
Jeder Internetauftritt des Vertragspartners als Vertragspartner ist zuvor seitens des Osmium-Instituts Deutschland zu genehmigen. Hinsichtlich der Darstellungen und verwendeten Unterlagen gelten die Regelungen zu Ziffer 8. Gleiches gilt für den Auftritt/Präsenz oder jede sonstige Darstellung in anderen elektronischen Medien, gleich welcher Art, auch nicht-kommerziell.
10. Kosten des Vertragspartners
Der Vertragspartner trägt alle bei ihm anfallenden Kosten, auch hinsichtlich Präsentationen, Werbung, Internetauftritt, Reisekosten etc. selbst.
11. Wettbewerbsabreden
Wettbewerbsabreden oder Wettbewerbsbeschränkungen bestehen nicht.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1. Laufzeit
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
12.2. Kündigungsfrist
Jede Partei kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Quartalsende kündigen.
12.3. Fristlose Kündigung
Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen wesentliche Regelungen dieses Vertrages verstoßen wird.
12.4. Textformerfordernis
Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1. Ergänzende Regelungen
Sollten ergänzende Regelungen vereinbart sein, müssen sie verpflichtend in einem Anhang an diesen Vertrag geheftet werden.
13.2. Deutsches Recht
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.3. Deutsche Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch.
13.4. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München
13.5. Keine Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren
Das Osmium-Institut Deutschland nimmt nicht am EU-Streitbeilegungsverfahren oder an sonstigen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
13.6. Textformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail reicht dazu aus). Diese gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
13.7. Keine Abtretung
Ansprüche des Vertragspartners gegen das Osmium-Institut Deutschland und/oder dessen Mitarbeitern – gleich aus welchem Rechtsgrund – können nur mit Zustimmung des Osmium-Instituts Deutschland und nur in Textform an Dritte abgetreten werden. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
13.8. Vorverträge
Mit Unterschrift unter diesen Vertrag wird jedweder vormals zwischen den Parteien geschlossener Vertrag beendet. Es wird vereinbart, dass damit keine gegenseitigen Ansprüche jedweder Art mehr bestehen.
13.9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt dann eine solche Regelung, die den von den Parteien mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Ziele entspricht, soweit dies rechtlich zulässig und möglich ist. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke. Die ersetzende Bestimmung gilt sodann als von Anfang (bzw. vom Zeitpunkt der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit) an vereinbart.
14. Unterschriften
Ort:_________________________ Ort:_______________________
Datum:______________________ Datum:____________________
____________________________________ ____________________________________
Unterschrift Osmium-Institut Deutschland Unterschrift Groß- oder Einzelhändler
Tippgeberregelung
Vereinbarung
zwischen
Osmium-Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Florian Hauner, Kemmelallee 6, 82418 Murnau am Staffelsee
nachfolgend „Osmium-Institut Deutschland“ genannt
und
__________________________________________________
nachfolgend „Tippgeber“ genannt
Präambel
Das Osmium-Institut Deutschland ist die international führende Organisation, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist. Ziel dieser Vereinbarung unter Monopoloffenlegung der Tätigkeit des Osmium-Instituts Deutschland ist es, kristallines Osmium weltweit in Verkehr zu bringen, wobei der Tippgeber diese Tätigkeit aktiv unterstützt. Der Tippgeber ist rechtlich, gesellschaftlich, dienst- und arbeitsvertraglich sowie in sonstiger Weise völlig unabhängig vom Osmium-Institut Deutschland.
1. Allgemeine Informationen
Das Osmium-Institut Deutschland verwendet im Umgang mit seinen Vertragspartnern eine Reihe von bestimmten Begriffen, die nachfolgend festgelegt werden und dann in dieser Vereinbarung Verwendung finden.
1.1. Osmium-Institut Deutschland
„Osmium Institut zur Inverkehrbringung und Zertifizierung von Osmium GmbH“ ist die international führende Organisation, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist.
1.2. Onboarding
Prozess zur Implementierung neuer Partner.
1.3. Onboardingprozess
Der Onboardingprozess erfolgt, in dem der Tippgeber zunächst auf der „Online-Handelsplattform“ unter www.osmium-onboarding.com seine persönlichen Daten in die Datenbank eingibt und einen eigenen Empfehlungsgebercode individuell wählt. Danach erfolgt die Teilnahme an der Schulung und im Anschluss daran die Prüfung. Diejenige natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, die diese und alle weiteren Schritte des Onboardingprozesses erfolgreich durchlaufen hat, erhält nach bestandener Prüfung vom Osmium-Institut Deutschland ein Zertifikat und wird damit als Partner geführt.
1.4. Online-Sales-Tool
Datenbank, in der der Tippgeber, der Einzel- oder Großhändler seine Interessenten hinterlegt hat, um sicherzustellen, dass, sollte dieser Interessent einen Kauf tätigen, dies bei seiner Provisionsberechnung berücksichtigt wird. Tätigt dieser Interessent binnen sechs Monaten nach der Aufnahme der Daten in diese Datenbank keinen Kauf, kann danach jeder Partner sich bemühen, mit diesem Kunden einen Kauf abzuschließen oder zu vermitteln. Der Tippgeber, der Einzel- oder Großhändler kann diese Frist beliebig oft verlängern lassen, sofern das Osmium-Institut Deutschland dem zustimmt.
1.5. Osmium
Zertifiziertes, kristallines Osmium. Element mit der Ordnungszahl 76 in der natürlichen Isotopenmischung und einer Reinheit von über 99,9995 Prozent.
1.6. Partner
Juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigungen, die den Onboarding Prozess des Osmium-Instituts Deutschland erfolgreich durchlaufen haben, darunter auch Tippgeber.
1.7. Grammpreis
Der Grammpreis ist der jeweils in Schweizer Franken angegebene reine Materialpreis pro Gramm kristallisierten Osmiums.
1.8. Endkundenverkaufspreis
Der Endkundenverkaufspreis wird in Landeswährung des Käufers im Onlineshop (www.buy-osmium.com) angegeben. Der Endkundenverkaufspreis ist die Summe aus dem Grammpreis und den individuellen Verarbeitungskosten zu einem jeden Stück Osmium im Onlineshop des Osmium-Instituts Deutschland oder dem Onlineshop eines Großhändlers.
1.9. Rabatt
Die Differenz zwischen dem herabgesetzten Preis zu dem ein Handelspartner Osmium kaufen kann und dem Endkundenverkaufspreis. Der Rabatt wird dem Partner entsprechend seines Status zugebilligt.
1.10 Tippgeber
Juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigung, durch deren ursächlichen Hinweis ein Verkauf erfolgte oder ein neuer Partner gewonnen wurde. Tippgeber können auch Einzelhändler oder Großhändler sein. In diesem Fall ist die Einzel- bzw. Großhändlervereinbarung maßgebend.
1.11. Empfehlungsgebercode
Ein Code aus mehreren Buchstaben, der auch ein Wort bilden darf, welches einen Tippgeber in der Struktur eineindeutig zuordnet. Verwendet wird zur Zuordnung zudem auch ein QR Code (Quick-Response, quadratische Matrix aus weißen und schwarzen Quadraten, die die kodierten Daten binär darstellen) oder ein Deeplink (Verweisung unmittelbar auf eine ganz bestimmte „tieferliegende“ Unterseite einer Internetpräsenz oder webbasierten Anwendung), der von einer Internetseite aus direkt in die dem Empfehlungsgeber zugehörige Region des Onlineshops verzweigt.
1.12. Online-Training
Um den Nachweis erbringen zu können, Fachwissen im Umgang mit Osmium erlangt zu haben, ist jeder potentielle, zukünftige Partner verpflichtet, im Netz unter www.osmium-academy.com eine Schulung des Osmium-Instituts Deutschland zu absolvieren und die dazu gehörige Prüfung erfolgreich abzulegen.
2. Monopoloffenlegung kristallines Osmium
2.1. Osmium als Edelmetall
Osmium ist ein Edelmetall und wird international gehandelt. Es kommt in Platinminen vergesellschaftet mit Platin vor. Angeboten wird Platin dort oft als sogenannte Verbindung, so zum Beispiel als Osmiumtetroxid. Osmium wird metallurgisch von anderen Metallen getrennt und ist erst nach einigen Verarbeitungsschritten rein genug, um genutzt werden zu können. Die reine Form des Osmiums wird nicht, wie man es von anderen Edelmetallen gewohnt ist, in Barren gegossen, sondern in Flaschen abgefüllt. Man nennt es in diesem Stadium den sogenannten Osmium-Schwamm. Osmium-Schwamm ist die Rohform von Osmium, die auch zur Kristallisation genutzt wird. Unter dem Kristallisationsprozess versteht man den Vorgang der Umlagerung von Atomen im Kristall zur Erzeugung einer neuen Kristallstruktur. Mit der Änderung der Kristallstruktur verändern sich auch die chemischen und physikalischen Eigenschaften.
2.2. Kristallines Osmium
Diese Monopoloffenlegung bezieht sich allein auf kristallines Osmium.
2.3. Kristallisation von Osmium
Kristallines Osmium wird ausschließlich durch das Osmium Institut Deutschland in den Verkehr gebracht. Osmium in seiner kristallinen Form ist für das Osmium Institut Deutschland nur über eine einzige Quelle in der Schweiz erhältlich.
2.4. Die Exklusivvereinbarung
Das Osmium-Institut Deutschland hat mit dem Anbieter in der Schweiz eine Exklusivvereinbarung ohne Laufzeitbeschränkung geschlossen. Zweck der Vereinbarung ist eine geregelte Inverkehrbringung über das Osmium-Institut Deutschland, welches exklusiv durch das Schweizer Unternehmen mit der Inverkehrbringung beauftragt wurde. Die Mitarbeiter des Institutes haben die Verpflichtung nach strengen wissenschaftlichen Grundsätzen zu agieren und jedes Stück Osmium mit einem Echtheitszertifikat auszustatten.
2.5. Die Datenbank
Darüber hinaus unterhält das Osmium-Institut Deutschland eine Datenbank, in der die Scans der im Verkehr befindlichen Stücke Osmium international abfragbar sind. Die Datenbank dient dem Zweck, einen Vergleich der Kristallstruktur eines real vorliegenden Stücks Osmium mit seinem Scan aus der Zertifizierung, zu ermöglichen. Jeder Eigentümer von Osmium hat jederzeit das Recht, Daten über sein Osmium aus dieser Datenbank abzufragen, wenn er sich als Eigentümer des Osmiums ausweist. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage oder Eingabe des Osmium-Identification-Codes, welcher mit jedem Stück Osmium ausgeliefert wird. Der Osmium-Identification-Code ist ein achtstelliger Buchstaben- und Zahlencode.
2. 6. Das Monopol
Durch die alleinige Inverkehrbringung von Osmium durch das Osmium-Institut Deutschland besteht ein Monopol, welches an das Monopol zur Kristallisation, also dem Verfahren, die Kristallstruktur des Osmiums zu verändern, gekoppelt ist.
3. Die Preisgestaltung
3.1. Kein Handel in einem Handelssystem
An das Monopol ist auch die Preisgestaltung gebunden, die in der Schweiz stattfindet. Osmium wird derzeit nicht über ein Handelssystem gehandelt. Der Preis wird nicht über einen Kurs abgebildet. Jedoch fließen das Angebot an Rohosmium und die Nachfrage nach kristallinem Osmium in die Gestaltung des Preises maßgeblich ein.
3.2. Preistransparenz
Der Preis wird jeden Tag unter Einbeziehung der folgenden wesentlichen Aspekte gebildet und veröffentlicht:
Angebot an Rohosmium, Angebot an kristallinem Osmium, Offcut zur erneuten Destillation, Optionsverträge zu Rohosmium, Aktueller Lagerstand an Rohosmium, Zahl der Kristallisationsöfen, Strompreis, Kosten für Personal, Kosten für Sicherheit im Labor, Aufbau von Rücklagen, Kosten für Zertifizierung und Verpackung, Schnittpreise für kristallines Osmium, Nachfrage für kristallines Osmium, aktuelle Verkäufe von kristallinem Osmium sowie mehrere minder gewichtete Faktoren.
3.3. Ernterate als Aspekt der Preisfindung
Der wichtigste Aspekt zur täglichen Preisfindung ist die Ernterate. Unter der Ernterate versteht man diejenige Menge an Osmium, die nach der Züchtung der Kristalle verwendbar ist und nicht in den Prozess zurückgeführt werden muss. Der entstehende Ausschuss an nicht verwendbaren Kristallen wird Offcut genannt und muss mehrfach erneut destilliert und unter hohem technischem und monetärem Aufwand erneut kristallisiert werden.
4. Die Vertragspartner
4.1. Das Osmium-Institut Deutschland
Das Osmium-Institut ist die mit einem Monopol ausgestattete Gesellschaft in Rechtsform der deutschen GmbH, die mit der Inverkehrbringung und Zertifizierung von kristallinem Osmium betraut ist. Das Osmium-Institut Deutschland baut weltweit eine Struktur auf, die zum einen in möglichst vielen Ländern der Erde ein Osmium-Institut mit nachgeordneten Landeshandelspartnern als Groß- und Einzelhandelspartnern sowie Tippgeber etabliert, die Schulung sowie Zertifizierung dieser Geschäftspartner betreibt und zum anderen kristallines Osmium weltweit zertifiziert und zu den jeweiligen Landesinstituten versendet. Darüber hinaus führt das Osmium-Institut Deutschland die entsprechende Datenbank, in der alle vom Osmium-Institut Deutschland in Verkehr gebrachten Stücke kristallinen Osmiums zertifiziert und diese Zertifikate mittels eines Codes gespeichert sind.
4.2. Der Tippgeber
Der Tippgeber ist eine juristische oder natürliche Person, eine Personengesellschaft oder ein ähnlicher Zusammenschluss mehrerer Personen. Tippgeber kann nur sein, wer zuvor erfolgreich den Onboardingprozess nebst entsprechender Schulung und bestandener Prüfung unter ausdrücklicher Anerkennung der vom Osmium-Institut Deutschland aufgestellten Bedingungen absolviert hat. Der Tippgeber ist weder Angestellter noch Mitarbeiter des Osmium-Instituts Deutschland.
5. Rechte und Pflichten des Tippgebers
5.1. Partnerstatus
Der Tippgeber muss vom Institut als Partner zugelassen sein.
5.2. Mögliche Doppelfunktion
Als Partner kann der Tippgeber neben seiner Funktion als Tippgeber auch Einzel- oder Großhändler sein. Ist der Tippgeber auch Einzel- oder Großhändler, richten sich die Ansprüche als Tippgeber ausschließlich nach der Einzel- bzw. Großhändlervereinbarung.
5.3. Weisungsfreiheit
Der Tippgeber ist nicht weisungsgebunden.
5.4. Kein Gebietsschutz und kein Vertretungsrecht
Der Tippgeber hat weder Gebietsschutz noch ein Vertretungsrecht. Er darf keine Erklärung mit Wirkung für und gegen das Osmium-Institut Deutschland abgeben oder annehmen und auch nicht im Namen des Osmium-Instituts Deutschland auftreten oder handeln.
5.5. Aufgabe des Tippgebers
Aufgabe des Tippgebers ist es, dem Osmium-Institut Deutschland, einem Landes-Instituts-Partner oder einem Großhändler Interessenten und potenzielle Käufer von Osmium zuzuführen. Das geschieht in dem der Tippgeber entweder potentielle neue Partner für das Osmium-Institut Deutschland oder potentielle Endkunden mit deren ausdrücklichem Einverständnis unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen so benennt, dass das Osmium-Institut Deutschland dadurch in die Lage versetzt wird, entweder (bei der Benennung möglicher Partner) einen Onboardingprozess durchzuführen oder an Endkunden kristallines Osmium zu verkaufen. Dabei muss der Tippgeber die von ihm geworbenen Interessenten und potenziellen Käufer über seinen Empfehlungsgebercode informieren und diese darauf hinweisen, dass diese bei Kauf oder Vermittlung diesen Empfehlungsgebercode gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland angeben.
5.6. Nachweisverzeichnis
Der Tippgeber hat ein Verzeichnis über die von ihm gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland erbrachten Nachweise zu führen und dieses auf Anforderung des Osmium-Instituts Deutschland auf erstes Anfordern jederzeit unverzüglich, vollständig und kostenfrei gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland offen zu legen.
5.7. Prüfung
Ein fehlender Nachweis über Teilnahme und Bestehen der Hauptprüfung sowie jeder weiteren Auffrischungs-Prüfung zur Erweiterung des für die Durchführung der Aufgaben nötigen Fachwissens führt nach Ablauf von sechs Monaten nach Einladung zur Prüfung zum Verfall des Rechts auf Bezug von Provisionen jedweder Art. Es besteht keine Möglichkeit des Refunds nach dem Nachholen einer Prüfung. Jedoch werden die Provisionsmodelle mit Bestehen, ab dem Tag des Bestehens aller Prüfungen wieder in Kraft gesetzt. Missachtung der Auffrischung des Fachwissens kann nach dem Ermessen des Osmium-Institutes zum Ausschluss aus dem Vertriebsnetzwerk führen. Im Falle von Streitigkeiten ist die Osmium-World-Council OWC GmbH die Schiedsstelle
6. Provision des Tippgebers
6.1. Erfolgreicher Onboardingprozess
Führt das Osmium-Institut Deutschland einen Onboardingprozess für einen neuen Partner durch, der von einem Tippgeber benannt wurde, so muss dieser Onboardingprozess erfolgreich vom neuen Partner durchlaufen werden. Dann muss dieser neue Partner seinerseits kristallines Osmium in den Verkehr bringen, um einen Provisionsanspruch beim Tippgeber auszulösen.
6.2. Entstehen des Provisionsanspruches
Benennt der Tippgeber einen Endkunden, so wird ein Provisionsanspruch basierend auf dem Netto-Preis, den der Endkunde beim Osmium-Institut Deutschland zahlt, nur dann ausgelöst, wenn dieser Endkunde kristallines Osmium kauft, abnimmt und bezahlt. Das gilt sowohl für die Vermittlung eines direkten Verkaufes als auch für die Vermittlung eines Verkaufes durch einen Handelspartner.
6.3. Unterrichtungspflicht
Von den nach Ziffer 6.1. oder 6.2. zu Stande gekommenen Geschäften wird das Osmium-Institut Deutschland den Tippgeber unterrichten. Die Unterrichtung wird durch Anzeige des Kaufs im Partnerbereich der Abrechnungssoftware durchgeführt. Eine aktive Pushmeldung wird nur in Sonderfällen durchgeführt.
6.4. Vermittlungsgeschäft
Beim Vermittlungsgeschäft wird die Ware über einen Handelspartner, die Onlineplattform eines Handelspartners oder den Onlineshop www.buy-osmium.com unter Nutzung des Empfehlungsgeber Codes, eines QR-Codes oder eines Deeplinks gekauft. Der Verkauf wird durch den Landes-Instituts-Partner, einen Einzelhändler oder über einen Großhändler abgewickelt.
6.5. Rückerstattung von Provisionen
Bei Rückabwicklung des Kaufs, aus einem Grund, den das Osmium-Institut Deutschland, ein Landes-Instituts-Partner oder ein Großhändler oder Einzelhändler nicht zu vertreten hat, muss die Provision zurückerstattet werden. Nach Erstattung des Kaufpreises an den Käufer ist in einem solchen Fall die Provision innerhalb von zwei Wochen vom Tippgeber zu erstatten oder wird nach Maßgabe des Osmium-Institutes Deutschland mit offenen Provisionen verrechnet.
7. Berechnung, Fälligkeit und Auszahlung der Provision
7.1. Ebene 0
Der Tippgeber erhält eine einmalige Provision in Höhe von 6% auf den Netto-Endverkaufspreis auf alle von ihm selbst beim Osmium-Institut Deutschland getätigten Eigenbedarfskäufe (Ebene 0). Dabei stellt der Verkauf von kristallinem Osmium durch das Osmium-Institut Deutschland gegenüber dem Käufer stets die Ebene 0 dar. Die Ebenen werden vom Käufer ausgehend gezählt.
7.2. Ebene 1
Erbringt der Tippgeber einen Nachweis, der zum erfolgreichen Onboarding eines neuen Partners führt und tätigt dieser neue Partner dann erfolgreiche Verkäufe von kristallinem Osmium, so erhält der Tippgeber dann von diesen Geschäften eine Provision in Höhe von 3% auf den Netto-Endverkaufspreis (Ebene 1).
7.3. Ebene 2
Erbringt der Tippgeber einen Nachweis, der zum erfolgreichen Onboarding eines neuen Tippgebers beim Osmium-Institut Deutschland führt und kauft dieser neue Tippgeber dann seinerseits für seinen Eigenbedarf kristallines Osmium oder erbringt dieser neue Tippgeber seinerseits einen Nachweis, der zum erfolgreichen Onboarding eines neuen Partners beim Osmium-Institut Deutschland führt und tätigt dieser neue Partner dann erfolgreiche Verkäufe von kristallinem Osmium, so erhält der Tippgeber dann von diesen Geschäften eine Provision in Höhe von 2% auf den Netto-Endverkaufspreis (Ebene 2).
7.4. Unbare Auszahlung
Die Provision wird nach den vorstehenden Regelungen seitens des Osmium-Instituts Deutschland unter Berücksichtigung der Provisionsebenen abgerechnet und zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern der Tippgeber gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland gegenüber nicht qualifiziert nachgewiesen hat, dass er nicht umsatzsteuerpflichtig bzw. von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, auf ein vom Tippgeber zuvor in Textform benanntes und auf ihn lautendes Konto überwiesen. Dazu ist erforderlich, dass der Tippgeber spätestens innerhalb von 8 Wochen nach der Abrechnung der Provision durch das Osmium-Institut Deutschland diesem in Textform seine gültige Bankverbindung vollständig angibt. Es erfolgt keine Barauszahlung von Provisionen. Die Provision ist fällig in dem einer Transaktion folgenden Monat. Wird seitens des Tippgebers keine Bankverbindung angegeben oder ist diese nicht zu ermitteln, wird das Osmium-Institut Deutschland den Tippgeber zwei Mal in Textform auffordern, seine Bankverbindung anzugeben. Erfolgt dies nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, wird das Osmium-Institut Deutschland innerhalb von zwei Wochen nach der letzten Aufforderung eine Auszahlung der Provision an den Tippgeber in Form von Ware durchführen.
7.5. Listing
Die zur Auszahlung anstehenden Provisionen eines jeden Partners werden – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – auf Basis der getätigten Verkäufe im Osmium-Sales Server des Osmium-Instituts Deutschland gelistet.
7.6. Wahlrecht
Der Tippgeber hat die Wahl zwischen einer Auszahlung der Provision in Geld oder in Form von kristallinem Osmium. Er muss seine Wahl unmittelbar nach dem Zugang der Abrechnung gegenüber dem Osmium-Institut Deutschland in Textform mitteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung bis zum Auszahlungszeitpunkt nicht, so wird die Provision in Geld ausgezahlt, es sei denn, der Tippgeber hat dafür keine Bankverbindung in rechtzeitig und in Textform benannt.
7.7. Versteuerung
Für die ordnungsgemäße Versteuerung erhaltener Provisionen ist ausschließlich der Tippgeber selbst verantwortlich.
7.8. Verfallfrist
Provisionsansprüche verfallen spätestens drei Jahre nach Abschluss eines Endkundengeschäftes, welches auf ursächlichen Nachweis seitens des Tippgebers im Rahmen der Ebenen 0 bis 4 zu Stande gekommen ist.
8. Marketing und Werbung
Der Tippgeber darf Marketing- und Werbemaßnahmen nur nach vorheriger Genehmigung seitens des Osmium-Instituts Deutschland durchführen. Die vorherige Genehmigung hat in Textform zu erfolgen. Marketing- und Werbemaßnahmen seitens des Tippgebers dürfen nur nach den Vorgaben des Osmium-Instituts Deutschland und nur unter Verwendung von Material, das entweder ausschließlich vom Osmium-Institut Deutschland ausdrücklich dafür zur Verfügung gestellt oder von diesem auf Verwendung seitens des Tippgebers geprüft und für Marketing- und Werbezwecke ausdrücklich diesem dafür in Textform freigegeben wurde, erfolgen.
9. Internetauftritt und Präsenz in sonstigen elektronischen Medien
Jeder Internetauftritt des Tippgebers als Tippgeber ist zuvor seitens des Osmium-Instituts Deutschland zu genehmigen. Hinsichtlich der Darstellungen und verwendeten Unterlagen gelten die Regelungen zu Ziffer 8. Gleiches gilt für den Auftritt/Präsenz oder jede sonstige Darstellung in anderen elektronischen Medien, gleich welcher Art, auch nicht-kommerziell. Das Osmium-Institut Deutschland räumt dem Tippgeber für die Dauer dieser Vereinbarung ein unentgeltliches Nutzungsrecht an allen Audio-, Text-, Videoinhalten oder sonstigen in elektronischen Medien oder in sonstiger Weise veröffentlichten und urheberrechtlich geschützten Werken des Osmium-Instituts Deutschland ein. Mit der Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen auch diese Nutzungsrechte, ohne dass es dazu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Osmium-Institut Deutschland kann darüber hinaus dem Tippgeber jederzeit die Nutzung in Textform untersagen.
10. Kosten des Tippgebers
Der Tippgeber trägt alle bei ihm anfallenden Kosten, auch hinsichtlich Präsentationen, Werbung, Internetauftritt, Reisekosten etc. selbst.
11. Wettbewerbsabreden
Wettbewerbsabreden oder Wettbewerbsbeschränkungen bestehen nicht.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1. Laufzeit
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
12.2. Kündigungsfrist
Jede Partei kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung führt nicht zum Erlöschen der Provisionsansprüche aus bereits angebahnten oder getätigten Geschäften.
12.3. Fristlose Kündigung
Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen wesentliche Regelungen dieses Vertrages verstoßen wird.
12.4. Textformerfordernis
Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1. Ergänzende Regelungen
Sollten ergänzende Regelungen vereinbart sein, müssen sie verpflichtend in einem Anhang an diesen Vertrag geheftet werden.
13.2. Deutsches Recht
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.3. Deutsche Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch.
13.4. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München
13.5. Keine Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren
Das Osmium Institut Deutschland nimmt nicht am EU-Streitbeilegungsverfahren oder an sonstigen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
13.6. Textformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail reicht dazu aus). Diese gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
13.7. Keine Abtretung
Ansprüche des Tippgebers gegen das Osmium Institut Deutschland und/oder dessen Mitarbeitern – gleich aus welchem Rechtsgrund – können nur mit Zustimmung des Osmium Instituts Deutschland und nur in Textform an Dritte abgetreten werden. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
13.8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt dann eine solche Regelung, die den von den Parteien mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Ziele entspricht, soweit dies rechtlich zulässig und möglich ist. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke. Die ersetzende Bestimmung gilt sodann als von Anfang (bzw. vom Zeitpunkt der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit) an vereinbart.
14. Unterschriften
Ort:_________________________ Ort:_______________________
Datum:______________________ Datum:____________________
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Unterschrift Osmium-Institut Deutschland Unterschrift Groß- oder Einzelhändler